Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 16.12.2010 - Az.: 4 U 118/10
- Leitsatz:
Wird eine Unterlassungserklärung bewusst eng gefasst und bezieht nur ein bestimmtes Produkt und ganz bestimme Verstöße mit ein, so löst ein Verstoß wegen nur ähnlicher Produkte keine Vertragsstrafe aus. Derartige Verletzungshandlungen schließen kerngleiche Handlungen dann nicht ein.
- Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 22.12.2010 - Az.: 9 U 610/10
- Leitsatz:
Die Online-Werbung des Telekommunikationsunternehmens 1&1 für die Leistung "1&1 Sicherheitspaket" ist rechtswidrig, wenn diese in der Darstellung der Webseite als "kostenlos" beworben wird, tatsächlich aber Kosten nach einem bestimmten Zeitraum anfallen. Eine derartige Reklame ist dann irreführend und damit wettbewerbswidrig.
- Oberlandesgericht Rostock, Beschluss v. 23.09.2010 - Az.: 3 W 159/10
- Leitsatz:
Es besteht die Gefahr, dass der Zweck einer einstweiligen Verfügung ins Leere läuft, wenn dem Antragsgegner vor Zustellung des Titels Akteneinsicht gewährt wird. Er könnte dann theoretisch Maßnahmen ergreifen, die dem angestrebten Zweck des Verfahren zuwiderlaufen. Dies entspricht nicht dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung, die den Überraschungseffekt implizieren.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 30.11.2010 - Az.: 27 O 711/10
- Leitsatz:
Auch wenn der ehemalige Lebenspartner einer in Deutschland bekannten Comedy-Entertainerin seit einigen Jahren nicht mehr mit ihr liiert ist, muss er es akzeptieren, dass über ihn und seine Hochzeit mit einer anderen Frau berichtet wird. Es besteht trotz der zurückliegenden Trennung nach wie vor ein öffentliches Interesse an seiner Person.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 13.01.2011 - Az.: 10 U 110/10
- Leitsatz:
Der neue Lebenspartner einer in Deutschland bekannten Schlagersängerin und Fernsehmoderatorin muss es hinnehmen, dass er in der öffentlichen Berichterstattung namentlich genannt wird und über seinen Beruf als Politiker und Landtagsabgeordneter berichtet wird. Dies gilt auch dann, wenn das Paar bisher noch keinen gemeinsamen öffentlichen Auftritt absolviert hat.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 01.12.2010 - Az.: 29 W (pat) 161/10
- Leitsatz:
Der Begriff "gelbgewinnt" genießt Markenschutz für die Bereiche Druckereierzeugnisse, Internetdienstleistungen und Computersoftware. Es handelt sich dabei um eine prägnante und individuelle neue Wortschöpfung, die ausreichend Unterscheidungskraft besitzt.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 29.11.2010 - Az.: 26 U 159/09
- Leitsatz:
Nach einer rechtswidrigen Phishing-Attacke gegenüber einem Kunden steht der Bank kein Aufwendungsersatz zu. Ein dem Kunden entgegenzuhaltender Schadensersatz muss aufgrund eines Mitverschuldens der Bank um 70 % gekürzt werden, wenn diese noch nicht das aktuelle und sicherere iTan-Verfahren nutzt.
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 21.12.2010 - Az.: I-20 W 136/10
- Leitsatz:
Ein Unternehmen, welches im Rahmen der Google AdWords einen geschützten Markennamen als Keyword verwendet, verhält sich rechtswidrig, wenn neben den Suchergebnissen im Anzeigentext selbst der Markenname erscheint. In derartigen Fällen ist von einer Markenverletzung auszugehen.
- Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 26.01.2011 - Az.: 6 U 27/10
- Leitsatz:
Die Benutzung von "SUPER illu" stellt eine rechtserhaltende Benutzung der Streitmarke "ILLU" dar. Auch wenn der Begriff "ILLU" daher 5 Jahre nicht verwendet wurde, besteht durch die neue, sehr ähnliche Marke Schutz vor einer Löschung des Begriffs.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 15.12.2010 - Az.: 25 W (pat) 7/10
- Leitsatz:
Der Slogan "lieblings Eis wie frisch verliebt" ist für die Bereiche Eis, Eiskonfekt und Eisgetränke nicht eintragungsfähig. Der durchschnittlicher Verbraucher wird die Wortfolge mit "Lieblingseis" assoziieren und damit ein besonders gut schmeckendes Eis. Einen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen wird er darin nicht erkennen.

