Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 09.06.2010 - Az.: 6 U 2690/10
Leitsatz:

In der Online-Werbung für Heißluftballon-Fahrten muss der Hinweis auf den Preis, den Startpunkt und auf die Kontaktdaten enthalten sein. Andernfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Für einen derartigen Verstoß haftet auch derjenige, der im Internet nur die Gutscheine für solche Fahrten anbietet, die Reise aber nicht selbst durchführt.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 27.01.2011 - Az.: VII ZR 133/10
Leitsatz:

1. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, einen Internet-System-Vertrag zu kündigen, unabhängig davon, ob in den AGB des Werkvertrages der Firma euroweb ein außerordentliches Kündigungsrecht vorgesehen ist.
2. Die Vergütung ergibt sich aus der Differenz zwischen der vereinbarten Vergütung und der ersparten Aufwendungen für die nicht erbrachten Leistungen.

Landgericht Tuebingen, Urteil v. 29.11.2010 - Az.: 20 O 86/10
Leitsatz:

Die Werbung mit dem Qualitätsurteil "Öko-Test - Sehr gut" ist nicht wettbewerbskonform, wenn die Fundstellenangabe in nicht hinreichend deutlicher und großer Schrift abgedruckt ist.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 22.01.2010 - Az.: 6 U 119/09
Leitsatz:

Einige AGB-Klauseln des Mobilfunkanbieters "congstar" sind unzulässig. Rechtmäßig sind jedoch folgende Klauseln:
"1. Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch (…) unbefugte Nutzung der überlassenen Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung vertreten hat.
2. Nach Verlust der congstar Karte hat der Kunde nur die Verbindungspreisen zu zahlen, die bis zum Eingang der Meldung über den Verlust der Karte bei congstar angefallen sind. Das gleiche gilt für die Preise über Dienst, zu denen congstar den Zugang vermittelt."

Landgericht Koeln, Urteil v. 13.01.2010 - Az.: 28 O 688/09
Leitsatz:

1. Ein Abgemahnter gibt Anlass zur Erwirkung einer einstweiligen Verfügung, wenn er auf das Abmahnschreiben keine Unterlassungserklärung abgibt, sondern diese von dem konkreten Nachweis der Aktivlegitimation abhängig macht.
2. Der Abmahner muss keine vorformulierte Unterlassungserklärung mitsenden, er kann den Abgemahnten auch zur Abgabe einer "geeigneten" Erklärung auffordern.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 18.08.2010 - Az.: 5 U 62/09
Leitsatz:

Die Software "AUTOBINGOOO", welche nach Festlegen bestimmter Kriterien in der Suchmaske Webseiten nach passenden Angeboten durchsucht, ohne dass der User jeweils die einzelne Internetseite aufrufen muss, verletzt nicht die Datenbankrechte von "autoscout24.de". Auch liegt kein unlauterer Wettbewerbsverstoß vor.

Landgericht Itzehoe, Urteil v. 04.11.2010 - Az.: 7 O 16/10
Leitsatz:

Der Kontoinhaber haftet nicht zwingend für Phishing-Attacken. Dies gilt zumindest dann, wenn ihm aufgrund der äußeren Umstände und seiner persönlicher Erkenntnisfähigkeit nicht zwangsläufig bewusst werden muss, dass die getätigten Online-Verfügungen betrügerischer Art sind.

Landgericht Koeln, Urteil v. 21.07.2010 - Az.: 28 O 146/10
Leitsatz:

Ein Rechtsanwalt muss es nicht hinnehmen, dass der Verleger einer Zeitung in einem Artikel behauptet, dass der Jurist im Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen betrügerisches Verhalten an den Tag legt. Dies gilt zumindest dann, wenn es für derartige Vorwürfe keinen Nachweis gibt.

Landgericht Frankfurt, Urteil v. 18.08.2010 - Az.: 2-6 S 19/09
Leitsatz:

Eine Abmahnung aufgrund einer P2P-Urheberrechtsverletzung ist gegenüber einem Hotelbetreiber unberechtigt, wenn dieser sein WLAN verschlüsselt und sicherheitsaktiviert hat sowie die Hotelgäste dahingehend instruiert, dass die Nutzung des Internets nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen erfolgen darf. Wird eine Abmahnung dennoch ausgesprochen, greift diese in rechtswidriger Weise in den Gewerbebetrieb ein.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 14.05.2010 - Az.: 324 O 159/10
Leitsatz:

Der Geschäftführer eines in der Öffentlichkeit massiv kritisierten Unternehmens muss es hinnehmen, wenn er auf dem Weg zu einer Aufsichtsratssitzung außerhalb seines Arbeitsplatzes gefilmt wird. Dieses gilt zumindest dann, wenn das Unternehmen aufgrund schlechter Arbeitsbedingungen und sittenwidriger Niedriglöhne in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt ist und der Geschäftsführer jegliche Interviewtermine absagt. Der Begriff der Zeitgeschichte gilt sodann auch für allgemein gesellschaftliche Vorgänge.