Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss v. 13.01.2011 - Az.: 6 W 177/10
Leitsatz:

Die Werbung mit Testergebnissen muss einen Hinweis darauf enthalten, welchen Rang das Produkt im Gesamtbild des Qualitätsurteils erlangt. Dies gilt vor allem dann, wenn mehrere Konkurrenzprodukte eine bessere Bewertung erhalten haben.

Landgericht Bonn, Beschluss v. 21.07.2010 - Az.: 30 O 75/10
Leitsatz:

1. Es liegt eine unzulässige Beschränkung der fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung vor, wenn diese eingeleitet wird mit den Worten "Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt: (…)".
2. Für die Ahndung 11 unterschiedlicher Wettbewerbsverstöße ist ein Streitwert von 30.000,- EUR gerechtfertigt.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 04.05.2010 - Az.: 33 O 14269/09
Leitsatz:

1. Fehlt die Nennung des Namens im Impressum eines Internetauftritts, so muss dies nicht zwingend einen Wettbewerbsverstoß bedeuten. Dies gilt zumindest dann, wenn der Betreiber dieser Webseite seinen Namen bereits auf der leicht überschaubaren Startseite präsentiert.
2. Die fehlende Nennung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStID-Nr.) ist zwar grundsätzlich wettbewerbswidrig, stellt jedoch keine spürbare Beeinträchtigung dar.

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 16.02.2011 - Az.: 324 O 46/11
Leitsatz:

Für das Berufen auf den fliegenden Gerichtsstand in einer presserechtlichen Streitigkeit reicht es nicht aus, dass eidesstattlich versichert wird, dass das streitgegenständliche Presseprodukt von zwei Vereinen dieser Stadt gelesen wird. Denn es kommt in derartigen Fällen auf die bestimmungsgemäße Verbreitung des Presseproduktes an.

Landgericht Rostock, Urteil v. 10.12.2010 - Az.: 3 O 484/10
Leitsatz:

Der Erlass einer einstweiligen Verfügung ist dann gerechtfertigt, wenn Nachteile drohen und schwer wiegen. Diese Nachteile sind aber vernachlässigbar im Verhältnis dazu, dass der Antragsgegner bei Aufrechterhaltung der einstweiligen Verfügung seine berufliche Existenz verliert.

Landgericht Krefeld, Urteil v. 14.10.2010 - Az.: 3 O 49/10
Leitsatz:

Eine Bank muss aufgrund der fehlenden fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung dem Kunden den Kaufpreis für Lehman-Brothers-Zertifikate zurückzahlen. Die Regelungen über Fernabsatzverträge sind anwendbar, wenn die Bank dem Kunden die Zertifikate ausschließlich über das Telefon anbietet und der Erwerb hierüber erfolgt.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 18.01.2011 - Az.: 407 O 90/10
Leitsatz:

Die Werbung für einen "VOIP"-Tarif mit den Worten "Mit mobiler Festnetznummer überall erreichbar sein" ist zulässig. Dies gilt zumindest dann, wenn sichergestellt ist, dass der Kunde für den Datenanschluss mehrere Möglichkeiten wie z.B. das Telefonnetz, das Netz des Kabelfernsehens, das Mobilfunknetz, WLAN, Funk oder auch Satellit zur Verfügung hat.

Landgericht Berlin, Urteil v. 10.08.2010 - Az.: 16 O 479/08
Leitsatz:

Das Hotelklassifizierungs-System des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes ist nicht für die Bewertung von Kreuzfahrtschiffen anwendbar. Der Hotel-Kriterienkatalog enthält nicht die für Kreuzfahrtschiffe nötigen Wertungspunkte.

Landgericht Nuernberg_Fuerth, Urteil v. 19.01.2011 - Az.: 3 O 819/10
Leitsatz:

Die Nutzung eines Bio-Kennzeichens für Mineralwasser ist wettbewerbswidrig. Dies gilt vor allem dann, wenn das Kennzeichen anhand von privat aufgestellten Kriterien vergeben wird, da es keine gesetzlich normierten Anforderungen für Bio-Mineralwasser gibt.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 11.02.2011 - Az.: 5 W 17/11
Leitsatz:

Die Werbung mit Testergebnissen ist unzulässig, wenn die Fundstellenangabe nicht klar erkennbar ist. Dabei ist es notwendig, dass der Hinweis auf die Fundstelle in deutlich lesbarer Druckgröße wiedergegeben wird, damit sich der Kunde vor dem Kauf informieren kann.