Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 18.01.2011 - Az.: 15 U 130/10
Leitsatz:

Ein Rechtsanwalt muss es akzeptieren, dass in einer Zeitung behauptet wird, dass der Jurist sich auf die Täterrecherche in Tauschbörsen spezialisiert hat. Dies gilt zumindest dann, wenn die beanstandeten Passagen in der Berichterstattung neutral gehalten sind.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 09.02.2011 - Az.: 12 O 68/10
Leitsatz:

Für den unerlaubten Upload eines urheberrechtlich geschützten Musikwerkes in einem P2P-Netzwerk kann ein Schadensersatz von 300,- EUR pro Lied anfallen.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 09.09.2010 - Az.: I ZR 157/08
Leitsatz:

Ein Verstoß gegen einen freiwilligen Selbstverhaltenskodex begründet nicht automatisch einen Wettbewerbsverstoß.

Landgericht Offenburg, Urteil v. 30.11.2010 - Az.: 2 O 415/10
Leitsatz:

Ein in Deutschland sehr bekannter Moderator hat keinen Anspruch auf eine Gegendarstellung wegen einer Fotomontage, die ihn und seine Frau vor einem Hintergrund mit grünen Blättern zeigt. Dem Leser ist im Allgemeinen bekannt, dass die Abbildungen in Zeitschriften nicht zwingend realistische Situationen wiedergeben. Insofern kann von einer Zeitung nicht verlangt werden, dass sie bei jedem Bild klarstellen muss, dass es nicht der Realität entspricht.

Landgericht Berlin, Urteil v. 11.03.2011 - Az.: 15 S 23/10
Leitsatz:

Ein Unternehmen, welches Tankwertgutscheine anpreist und auslobt, haftet für die Rechtsverletzung. Es spricht eine Vermutung dafür, dass ein ungebetener Telefonanruf, welcher zu Werbezwecken und im wirtschaftlichen Interesse eines bestimmten Unternehmens durchgeführt wird, von diesem Unternehmen auch veranlasst wurde.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 25.10.2010 - Az.: 10 W 127/10
Leitsatz:

Ein Hausbesitzer kann die Aufnahmen durch Google Street View nicht präventiv im Eilverfahren verbieten lassen, nur weil er befürchtet, dass möglicherweise eine Rechtsverletzung durch private Aufnahmen eintreten wird. Ein vorbeugendes Verbot ist nur dann durchsetzbar, wenn der Hausbesitzer glaubhaft darlegen kann, dass die in ca. 3 Meter Höhe befindlichen Kameras tatsächlich Einblicke in die privaten Räume des Hauses ermöglichen.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 28.10.2010 - Az.: 3 U 206/08
Leitsatz:

Es ist nicht von einer rechtswidrigen, kennzeichenmäßigen Nutzung einer Marke auszugehen, wenn ein Patentanwalt diese in seinem Briefbogen innerhalb der umfangreichen kleingedruckten Anschriftsangaben verwendet. Dies gilt umso mehr, wenn die Marke weder besonders hervorgehoben dargestellt ist und auch nicht als dominierende Kanzleibezeichnung genutzt wird.

Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 27.01.2011 - Az.: 2-24 O 142/10
Leitsatz:

Die AGB-Klausel der Fluggesellschaft Iberia, wonach der Kunde bei Bezahlung von Tickets seine Kreditkarte nur vor Abflug der Reise vorlegen darf, ist unzulässig. Die folgende Klausel ist rechtswidrig:
"Bei NICHTVORLAGE kann die Reise mit diesem Flugschein NICHT angetreten werden. In diesem Fall ist ausschließlich der Kauf eines neuen Tickets gegen Bargeld oder Vorlage einer anderen Karte vor Ort möglich."

Oberlandesgericht Bamberg, Urteil v. 12.05.2005 - Az.: 1 U 143/04
Leitsatz:

1. Bei der Speicherung einer reinen E-Mail-Adresse - ohne jede weitere Daten - handelt es sich um personenbezogene Daten iSd. BDSG.
2. Wird eine E-Mail in einer Datei mit Sperrvermerk gespeichert, um zu verhindern, dass die betreffende Person erneut kontaktiert wird, ist eine solche Speicherung grundsätzlich erlaubt. Es besteht kein Anspruch auf vollständige Löschung der E-Mail-Adresse, da es andernfalls technisch nicht möglich ist, eine erneute Zusendung von Mails auszuschließen.

Landgericht Berlin, Beschluss v. 03.03.2011 - Az.: 16 O 433/10
Leitsatz:

1. Der Anschlussinhaber eines WLANs ist für die urheberrechtswidrige Nutzung verantwortlich, wenn er das Netz nicht gegen den Zugriff Dritter in ausreichender Form gesichert hat.
2. Die Aussage des Anschlussinhabers, dass das Programm, welches für die Ermittlung der IP-Adresse und des Hash-Wertes verantwortlich ist, nicht ordnungsgemäß funktioniert, ist solange unerheblich, bis aussagekräftige Nachweise hierfür vorgelegt werden.