Urteile neu online gestellt

Landgericht Berlin, Urteil v. 30.09.2010 - Az.: 52 O 187/10
Leitsatz:

Die Beweislast für den fehlenden Zugang einer Abmahnung trägt der Gegner. Gibt er die geforderte Unterlassungserklärung ab und macht nach wie vor geltend, dass die Abmahnung nicht zugegangen ist, hat er die Kostenlast zu tragen.

Landgericht Frankfurt, Urteil v. 07.03.2011 - Az.: 2-04 O 584/09
Leitsatz:

Äußerungen, die geeignet sind, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Polizeihauptkommissars zu verletzen, lösen einen Schadensersatz von 8.000,- EUR aus. Darunter fallen Aussagen, die geeignet sind den Kommissar, gegen den ein strafrechtliches und disziplinarisches Ermittlungsverfahren läuft, vorzuverurteilen und vor seinen Kollegen zu diffamieren.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 21.01.2011 - Az.: 24 U 649/10
Leitsatz:

Die Domain "sonntag.de" greift nicht in das Namensrecht derjenigen Personen ein, die mit Nachnamen "Sonntag" heißen. Der Nachname ist durchaus üblich und stellt einen Gattungsbegriff dar. Eine unzulässige Zuordnungsverwirrung oder unberechtigte Namensanmaßung ist nicht gegeben.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 01.03.2007 - Az.: 4 U 142/06
Leitsatz:

1. Liegt ein nachprüfbarer Verdacht auf Manipulation einer Suchmaschine vor, so darf eine Filtersoftware die betreffende Seite als "Spam" klassifizieren.
2. Soweit danach wahrheitsgemäß ein Spamverdacht ermittelt und angezeigt wird, muss ein solcher Spamming-Filter angesichts der Flut von ungerechtfertigten Suchmaschinenmitteilungen auch aus Gründen des Verbraucherschutzes allgemein zulässig sein. Der Verbraucher und die Allgemeinheit haben grundsätzlich ein legitimes Interesse daran, Spam, den man nicht primär gesucht hat, mit Hilfe einer entsprechenden Technik auszufiltern.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 02.03.2011 - Az.: 5 W 21/11
Leitsatz:

Die Online-Reklame für ein Hotel, welches auf einem Werbebanner mit einem Swimmingpool abgebildet ist, ist nicht irreführend und damit auch nicht wettbewerbswidrig. Dies gilt zumindest dann, wenn in dem einstweiligen Verfügungsverfahren, durch welches die Unterlassung der Abbildung durchgesetzt werden soll, der Verfügungsgrund nicht glaubhaft gemacht wird.

Amtsgericht Meldorf, Urteil v. 29.03.2011 - Az.: 81 C 1601/10
Leitsatz:

Eine im Postfach bereits liegende E-Mail ist erst dann zugegangen, wenn mit einer Kenntnisnahme üblicherweise gerechnet werden kann. Der Empfänger muss die Möglichkeit haben, sich auf den Inhalt einzustellen. Dies ist im Geschäftsbetrieb dann der Fall, wenn die offiziellen Geschäftszeiten beginnen. Vor Beginn des Geschäftbetriebs ist mit einer Kenntnisnahme üblicherweise nicht zurechnen.

Amtsgericht Meldorf, Urteil v. 29.03.2011 - Az.: 81 C 1403/10
Leitsatz:

1. Ein Vertrag über einen DSL-Internetanschluss ist grundsätzlich von der Schwerpunktsetzung als Mietvertrag einzustufen.
2. Eine über die Verbindungsdauer hinausgehende Datenspeicherung sämtlicher IP-Adressen ist Online-Zugangsanbietern nicht gestattet.

Landgericht Berlin, Urteil v. 22.02.2011 - Az.: 15 O 276/10
Leitsatz:

Die Preise, welche für ein Hotel auf einem Reiseportal angezeigt werden, müssen vollständig sein und das anfallende Serviceentgelt enthalten. Andernfalls ist von einem Wettbewerbsverstoß auszugehen.

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 22.12.2010 - Az.: 310 O 470/10
Leitsatz:

1. Der Inhaber eines Internet-Anschlusses haftet als Störer für die P2P-Urheberrechtsverletzungen, wenn er keine ausreichenden Sicherungsvorkehrungen getroffen hat, um im Haushalt lebende Familienmitglieder oder Dritte, die Zugriff auf den Computer haben, von diesen Rechtsverletzungen abzubringen.


2. Der Streitwert für die rechtswidrige Zugänglichmachung eines Films liegt bei 10.000,- EUR.



Amtsgericht Charlottenburg, Beschluss v. 28.02.2011 - Az.: 207 C 61/11
Leitsatz:

Das Blockieren des Faxgerätes und das Sichten der Faxwerbung stellt eine unzumutbare Belästigung dar. Die Zusendung von Fax-Spam löst im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung einen Streitwert von 7.500,- EUR aus.