Urteile neu online gestellt

Bundespatentgericht , Beschluss v. 09.02.2011 - Az.: 26 W (pat) 31/10
Leitsatz:

Die Bezeichnung "ARSCHLECKEN24" ist als Marke für die Bereiche Schmuck, Papierwaren und Bekleidung nicht eintragbar. Der Begriff verstößt gegen die guten Sitten, da er vulgär und grob geschmacklos ist. Dies wird durch den Zahlenzusatz "24" verstärkt, da der durchschnittliche Kunde "Arschlecken rund um die Uhr" darunter versteht.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 02.11.2010 - Az.: I-4 W 119/10
Leitsatz:

Ein Internetprovider ist nicht verpflichtet, die IP-Adressen und weiteren Verbindungsdaten "auf Zuruf" zu speichern. Eine derartige Vorrastspeicherung im Hinblick auf mögliche zukünftige Rechtsverstöße ist im Voraus nicht möglich.

Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss v. 21.01.2011 - Az.: 4 K 5220/10
Leitsatz:

Ein Privatlehrer, der in der Vergangenheit bereits wegen Besitzes von kinderpornografischen Schriften verurteilt worden war und gegen den erneut wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornos ermittelt wird, weist nicht die für den Beruf erforderliche Zuverlässigkeit auf und darf den Beruf nicht mehr ausüben. Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit darf die Behörde auch auf die noch nicht rechtskräftig festgestellte Straftat abstellen und die zugrunde liegenden Tatsachen verwerten.

Verwaltungsgericht Koeln, Beschluss v. 11.02.2011 - Az.: 1 L 1908/10
Leitsatz:

Die Abschaltung der Sonderrufnummer "11861" durch die Bundesnetzagentur ist zulässig. Die von einem privaten Auskunftsdienst genutzte Rufnummer wurde wettbewerbswidrig beworben, da die Angabe zu den Preisen fehlte. Zudem dauerte die Preisansage fast 2 Minuten, was deutlich zu lang ist und dem Anrufer unverhältnismäßig hohe Kosten auferlegt.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 14.10.2010 - Az.: I ZR 191/08
Leitsatz:

Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag Links auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst.

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 01.02.2011 - Az.: 2 BvR 1236/10
Leitsatz:

Eine Offenlegungspflicht der Geschäftsunterlagen und eine Sanktionierung gegenüber einer GmbH, welche im Wege eines Ordnungsgeldverfahrens durchgesetzt werden kann, ist verfassungsgemäß.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 06.04.2000 - Az.: 6 U 4123/99
Leitsatz:

Die Benutzung einer fremden Marke als Meta-Tag ist eine Markenverletzung.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 26.01.2011 - Az.: 29 W (pat) 167/10
Leitsatz:

Die Wort-Bild-Marke "WOCHEaktuell" ist für den Bereich Druckereierzeugnisse, Internetwerbung und Unterhaltungsdienstleistungen nicht eintragbar. Es handelt sich um eine einfache bildliche Darstellung, deren Hauptbestandteil "WOCHE" im Vordergrund steht und rein beschreibend ist.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 09.02.2011 - Az.: 29 W (pat) 85/07
Leitsatz:

Die Bezeichnung "TOOOR" ist als Marke für den Sportbekleidungsbereich eintragungsfähig. Der angesprochene Verkehrskreis könnte in der Marke möglicherweise einen Bezug zu dem Wort "Tor" erkennen, daraus aber keinen Bezug zu einem Merkmal von Sportbekleidung herstellen.

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 17.02.2011 - Az.: 1 BvR 3050/10
Leitsatz:

1. Ein Internetprovider ist nicht verpflichtet, eine Speicherung von IP-Adressen und Verbindungsdaten "auf Zuruf" vorzunehmen.
2. Ein Rechteinhaber muss die Rechtekette glaubhaft und unmissverständlich nachweisen.