Urteile neu online gestellt

Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 08.04.2011 - Az.: 13 B 237/11
Leitsatz:

Die Bundesnetzagentur darf ihre Pressemitteilungen zu Cold Calls-Fällen veröffentlichen. Dies gilt, solange die Behörde auf die zutreffende Rechtslage hinweist und die Informationen der Wahrheit entsprechen.

Amtsgericht Moenchengladbach, Urteil v. 09.03.2011 - Az.: 11 C 436/10
Leitsatz:

Der Besteller von Werbebroschüren kann vom Anzeigenvertrag zurücktreten, wenn der Werkunternehmer die bestellten Broschüren zwar herstellt, aber nicht - wie vereinbart - ausliefert. Der Werkunternehmer verletzt seine vertraglichen Pflichten, die das Rücktrittsrecht begründen.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 05.10.2010 - Az.: I ZR 46/09
Leitsatz:

Ein Verbotsantrag, der lediglich den Gesetzeswortlaut wiederholt, kann ausreichend bestimmt sein und führt nicht zwingend zur Unzulässigkeit der Klage. Dies gilt zumindest dann, wenn bereits der gesetzliche Wortlaut ausreichend deutlich und bestimmt ist oder der Anwendungsbereich durch eine gefestigte Auslegung ausreichend geklärt ist.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 02.02.2011 - Az.: 26 W (pat) 18/10
Leitsatz:

Der Begriff "meineautowelt" ist als Marke für die Bereiche USB-Sticks und Online-Werbung eintragbar. Es besteht Markenschutz, da die Bezeichnung ausreichend unterscheidungskräftig ist und "meineautowelt" keinen rein beschreibenden Bezug zu den angemeldeten Bereichen darstellt.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 02.03.2011 - Az.: 26 W (pat) 509/10
Leitsatz:

Der Begriff "MotorVision" ist für den Bereich Telekommunikationskanäle sowie Zugriff auf Webseiten als Marke eintragbar. Ein beschreibender Inhalt liegt nicht vor. Der Begriff wird als Zukunftsversion von Motoren und Autos verstanden und ist ausreichend unterscheidungskräftig.

Europaeisches_Gericht , Urteil v. 24.03.2011 - Az.: T-419/09
Leitsatz:

Die Buchstaben-Zahlenkombination "AK 47" ist für den Bereich Sportartikel als Marke nicht eintragbar. Es handelt sich um einen allgemeinen Begriff, der ein bekanntes russisches Sturmgewehr bezeichnet. Daher liegt kein Hinweis auf eine betriebliche Herkunft vor.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 07.09.2010 - Az.: I-20 U 124/09
Leitsatz:

Eine Werbeanzeige, die so ausgestaltet ist, dass sie in dem Fließtext eines Zeitungsbeitrags eingebettet und mit Fotos aufgelockert ist sowie an keiner Stelle den Namen des Produktes nennt, stellt einen Wettbewerbsverstoß dar. Denn eine derartige optische Gestaltung erweckt den Anschein eines redaktionellen Beitrags und ist daher unzulässig.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 24.02.2011 - Az.: 16 U 172/10
Leitsatz:

Eine erteilte Einwilligung in die Verbreitung und Veröffentlichung von Filmaufnahmen kann nur widerrufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher ist nicht gegeben, wenn der in dem Filmbeitrag Gezeigte mit seiner Darstellung unzufrieden ist. Die kritische Auseinandersetzung mit dem Inhalt eines Fernsehberichts ist kein Grund für einen Widerruf.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 24.02.2011 - Az.: 5 StR 514/09
Leitsatz:

Progressive Kundenwerbung kann strafbar sein und zur Verurteilung zu Gefängnisstrafe führen. Dies gilt zumindest dann, wenn die werbende Tätigkeit auf Kettenelementen beruht, welche die jeweiligen Teilnehmer massiv benachteiligen.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 15.03.2011 - Az.: I-20 U 136/10
Leitsatz:

Ein Rechteinhaber hat keinen Anspruch darauf, dass der Provider verpflichtet wird, künftig, d.h. "auf Zuruf" bzw. "auf Vorrat" IP-Adresse und die dahinter stehenden Daten zu speichern und dann darüber Auskunft zu geben. Hinsichtlich dieses Auskunftsanspruchs besteht keine gesetzliche Grundlage.