Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 06.04.2011 - Az.: 2 U 783/10
- Leitsatz:
Wird im Rahmen einer Online-Flugbuchung automatisch ein Versicherungspaket hinzugefügt, welches der Kunde erst am Ende bei der Zusammenfassung seiner Angaben entfernen kann, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 13.05.2011 - Az.: 20 S 199/09
- Leitsatz:
Der Internet-System-Vetrag, welcher rechtlich als Werkvertrag einzustufen ist, kann nicht ohne weiteres von dem Kunden gekündigt werden. Eine vorzeitige Kündigung müsste ausdrücklich ausgesprochen und begründet werden.
- Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 03.05.2011 - Az.: 17 U 192/10
- Leitsatz:
Die Klausel über eine Bearbeitungsgebühr für die Beratung und den Abschluss eines Darlehensvertrages ist unwirksam. Denn der Kunde wünscht bei der Anfrage über ein Darlehen keine vergütungspflichtige Beratung. Er möchte schlicht wissen, ob die Bank zur Zahlung eines Darlehens bereit ist. Dieser Verwaltungsaufwand muss in den Darlehenszins einkalkuliert werden.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 04.10.2007 - Az.: I ZR 143/04
- Leitsatz:
1. Ein Unterlassungsantrag, der auf das Verbot gerichtet ist, Artikel des Sortiments ohne den eindeutig zuzuordnenden und leicht erkennbaren Hinweis darauf zu bewerben, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen und ob die Preise einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile gelten, ist grundsätzlich unbestimmt, weil er ohne konkrete Bezeichnung einer zu verbietenden Verletzungsform lediglich auf die Tatbestandsmerkmale des § 1 Abs. 6 PAngV Bezug nimmt.
2. Gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) wird bei Internetangeboten nicht bereits dann verstoßen, wenn auf einer Internetseite neben der Abbildung einer Ware nur deren Preis genannt wird und nicht schon auf derselben Internetseite darauf hingewiesen wird, dass der Preis die Umsatzsteuer enthält und zusätzlich zu dem Preis Liefer- und Versandkosten anfallen. Den Verbrauchern ist bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis üblicherweise Liefer- und Versandkosten anfallen; sie gehen auch als selbstverständlich davon aus, dass die angegebenen Preise die Umsatzsteuer enthalten. Es kann deshalb genügen, wenn die durch § 1 Abs. 2 PAngV geforderten Angaben jedenfalls alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Internetseite gemacht werden, die noch vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden muss. - Amtsgericht Sondershausen, Urteil v. 10.02.2011 - Az.: 3 C 524/10
- Leitsatz:
Für einen Foto-Anzeigenauftrag (= Fotoserie von fünf Aufnahmen, digitale Nachbearbeitung, Online-Veröffentlichung und Weitervermittlung von potentiell Interessierten) ist eine Summe von 439,- EUR rechtlich nicht zu bestanden. Der Tatbestand des Wuchers ist in keinem Fall erfüllt.
- Landgericht Hamburg, Beschluss v. 06.05.2011 - Az.: 325 O 196/10
- Leitsatz:
Grundsätzlich sind die Reisekosten eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts nur dann erstattungsfähig, wenn dessen Hinzuziehung tatsächlich notwendig war. Eine Hinzuziehung ist dann ausnahmsweise notwendig, wenn innerhalb eines kurzen Zeitraums eine Vielzahl von Verfahren an verschiedenen Orten geführt wird und diese teilweise inhaltlich zusammenhängen.
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 03.03.2011 - Az.: 6 U 231/09
- Leitsatz:
Bewirbt ein Online-Shop, der auch mehrere Verkaufsstätten vor Ort betreibt, seine Waren mit dem günstigsten Preis, so muss in allen Niederlassungen dieser Preis gelten. Ist dies nicht der Fall, wird der Verbraucher unzulässig in die Irre geführt.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 08.02.2007 - Az.: I ZR 59/04
- Leitsatz:
1. Wird ein Domainname aufgrund des Auftrags eines Namensträgers auf den Namen eines Treuhänders registriert, kommt dieser Registrierung im Verhältnis zu Gleichnamigen nur dann die Priorität der Registrierung zugute, wenn für Gleichnamige eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, ob die Registrierung im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 9.6.2005 - I ZR 231/01, GRUR 2006, 158 Tz 16 = WRP 2006, 90 - segnitz.de).
2. Befindet sich unter dem Domainnamen schon zu einem Zeitpunkt, zu dem noch kein Gleichnamiger Ansprüche angemeldet hat, die Homepage des Namensträgers, kann davon ausgegangen werden, dass der Namensträger den Treuhänder mit der Registrierung beauftragt hat. Besteht eine solche Homepage (noch) nicht, kann eine einfache und zuverlässige Überprüfung - abgesehen von einer notariellen Beurkundung des Auftrags - dadurch geschaffen werden, dass die DENIC dem Treuhänder im Zuge der Registrierung die Möglichkeit einräumt, einen Hinweis auf seine Treuhänderstellung und den Treugeber zu hinterlegen, und diese Information nur mit Zustimmung des Treuhänders offenbart.
3. Hat der Namensträger einen Dritten auf eine einfach und zuverlässig zu überprüfende Weise mit der Registrierung seines Namens als Internet-Adresse beauftragt, so ist es für die Priorität der Registrierung gegenüber Gleichnamigen nicht von Bedeutung, wenn der Vertreter den Domainnamen abredewidrig auf den eigenen Namen und nicht auf den Namen des Auftraggebers hat registrieren lassen. - Bundesgerichtshof , Urteil v. 08.02.2007 - Az.: I ZR 77/04
- Leitsatz:
Verwendet ein Händler zu Werbezwecken eine fremde Marke als Metatag im HTML-Code oder in "Weiß-auf-Weiß-Schrift", kann er sich nur dann auf die Er-schöpfung der Rechte aus der Marke berufen, wenn sich die Werbung auf kon-krete Originalprodukte dieser Marke bezieht (im Anschluss an BGHZ 168, 28 - Impuls).
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 08.10.2010 - Az.: 6 U 88/10
- Leitsatz:
Äußerst sich ein Rechtsanwalt auf seiner Homepage über einen anderen Anwalt und dessen Kanzlei und erklärt, dass es sich um "abmahnende Anwälte" handelt, die aufgrund der "horrenden Streitwerte in Urheberrechtsangelegenheiten" ein "lohnendes Geschäft" betreiben, so ist diese Aussage zulässig und noch von der Meinungsfreiheit umfasst.

