Urteile neu online gestellt
- Landgericht Dortmund, Beschluss v. 07.04.2011 - Az.: 20 O 19/11
- Leitsatz:
1. Es ist nicht mehr unverzüglich, wenn dem Verbraucher in Bezug auf die fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung, über die Frist von 14 Tagen zum Widerruf zu informieren, die Textform hierüber jedoch erst 49 Stunden nach Abschluss des Kaufvertrages zugeht. In derartigen Fällen gilt nicht mehr die 14 Tagesfrist, sondern die Frist von einem Monat.
2. Dem Verbraucher müssen im Zusammenhang mit einer eBay-Transaktion die AGB-Klauseln in Textform mitgeteilt werden. - Bundesgerichtshof , Urteil v. 14.04.2011 - Az.: I ZR 133/09
- Leitsatz:
Ein Unternehmen, welches mit einer Garantie wirbt, muss in der Werbung selbst nicht sämtliche Einzelheiten und alle wesentlichen Angaben der Garantie, erwähnen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Werbung lediglich zur Bestellung auffordert und in diesem Zusammenhang eine Garantie ankündigt, ohne sie bereits rechtsverbindlich zu versprechen.
- Amtsgericht Halle-Saalkreis, Beschluss v. 11.03.2007 - Az.: 395 Gs 34/07
- Amtsgericht Offenbach, Beschluss v. 20.07.2007 - Az.: 4 GS 442/07
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 12.04.2011 - Az.: I-20 U 103/10
- Leitsatz:
Stellt die Registrierung einer Domain eine Verletzung des Namens- und des Markenrechts dar, ist bereits das Registrieren und Halten der Domain unzulässig und zu unterlassen. Der Domaininhaber muss dann in die Löschung der rechtsverletzenden Domain zustimmen. Dies gilt auch, wenn die rechtsverletzende Domain zeitlich früher angemeldet wurde.
- Landgericht Dortmund, Urteil v. 14.01.2011 - Az.: 25 O 230/11
- Leitsatz:
Ändert ein Online-Anbieter seine Strompreise muss er diese Veränderung in seinen AGB auf der Homepage veröffentlichen. Andernfalls ist von einer unangemessenen Benachteiligung der Kunden auszugehen.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 28.10.2010 - Az.: I ZR 18/09
- Leitsatz:
In Altverträgen über Filmwerke, hier Edgar-Wallace-Filme, werden dem Verwerter nur diejenigen Rechte eingeräumt, die explizit genannt sind. Für unbekannte Nutzungsarten, wie den DVD-Vertrieb, wird dem Zweckübertragungsgrundsatz nur genüge getan, wenn der Urheber angemessen beteiligt wird.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 06.04.2000 - Az.: 6 U 4123/99
- Landgericht Hamburg, Beschluss v. 09.06.2010 - Az.: 303 O 197/10
- Leitsatz:
Die Grundsätze des fliegenden Gerichtsstandes sind dann nicht anwendbar, wenn ein isolierter Löschungsantrag einer Internetdomain wegen der Verletzung von Namensrechten begehrt wird. In derartigen Fällen ist eine örtliche Zuständigkeit nur am allgemeinen Gerichtsstand oder am Wohnsitz des Beklagten gegeben.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 15.03.2011 - Az.: I-4 U 200/10
- Leitsatz:
Der Antragsteller einer einstweiligen Verfügung ist verpflichtet, das Verfahren zügig voran zu treiben. Der Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist und ein Antrag auf Terminsverlegung lassen die erforderliche Dringlichkeit entfallen.

