Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 25.03.2011 - Az.: 6 U 174/10
Leitsatz:

Wird ein zunächst günstiges Angebot für Matratzen mit einer zeitlichen Begrenzung beworben, so ist von einer Irreführung der Kunden auszugehen, wenn die Befristung für die Preisaktion nach Beendigung aufgehoben wird.

Landgericht Trier, Urteil v. 16.06.2011 - Az.: 10 HK O 3/11
Leitsatz:

Ein Verstoß gegen die Grundpreisangabe kann eine nicht abmahnbare Bagatelle darstellen. Auch wenn der geforderte Grundpreis nicht richtig angegeben wird, ist nicht jeder Verstoß geeignet, die Mitbewerber erheblich zu beeinträchtigen oder zu benachteiligen.

Oberlandesgericht Koeln_1, Urteil v. 07.09.2001 - Az.: 6 U 185/00
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 26.09.2007 - Az.: 5 U 165/06
Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 30.11.2001 - Az.: 6 U 87/01
Kammergericht Berlin, Beschluss v. 07.06.2011 - Az.: 5 W 127/11
Leitsatz:

T-Shirt-Aufdruck "Held der Arbeit" mit einem symbolisch abgebildeten Händedruck stellt keine kennzeichenmäßige Benutzung dar und verletzt nicht die Markenrechte an der eingetragenen Wort/Bild-Marke "Mondos ARTS HELD DER ARBEIT 20 ml Wodka 42%vol".

Bundespatentgericht , Beschluss v. 07.06.2011 - Az.: 26 W (pat) 49/10
Leitsatz:

Die Wortfolge "ab-in-den-Urlaub!de" mit dem Zusatz "suchen, buchen und verreisen" ist als Marke für u.a. die Bereiche Ausbildung und Erziehung eintragbar. Die Marke ist unterscheidungskräftig, originell und nicht beschreibend.

Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 14.06.2011 - Az.: 13 U 50/11
Leitsatz:

Grundsätzlich steht es im freien Ermessen des Gerichts, den Streitwert zu bestimmen. Für ein einstweiliges Verfügungsverfahren, in dem Verstöße gegen Informationspflichten des Telemediengesetzes, insbesondere die Impressumspflicht, moniert werden, ist ein Streitwert in Höhe von 2.000 EUR grundsätzlich angemessen.

Landgericht Hannover, Urteil v. 12.09.2001 - Az.: 7 O 349/01 (18)
Landgericht Muenster, Urteil v. 21.01.2000 - Az.: 4 O 424/99