Urteile neu online gestellt
- Landgericht Muenchen, Urteil v. 30.12.2010 - Az.: 1 HK O 7394/10
- Leitsatz:
Nimmt ein werbender Anrufer an, dass der Anschluss gewerblich genutzt wird, weil die Telefonnummer in Online-Branchenbüchern zu finden ist, dann muss aufgrund konkreter Umstände eine allgemeine Sachbezogenheit vorliegen. Eine bloße Mutmaßung, dass die Kosten der Krankenversicherung gesenkt werden können, reicht nicht aus.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 04.05.2011 - Az.: 5 U 207/10
- Leitsatz:
Ein Tätowierer, der ein eigenes Studio betreibt, muss nicht zwingend ein Preisverzeichnis in seinem Schaufenster auslegen. Tätowieren ist allgemein als künstlerische Leistung anerkannt, deren Preis sich individuell nach Motivwahl und Aufwand berechnet.
- Landgericht Kleve, Urteil v. 15.06.2011 - Az.: 2 O 9/11
- Leitsatz:
Ein Telekommunikationsunternehmen muss seine Flatrate-Kunden darauf hinweisen, dass durch die Nutzung eines ausländischen Netzes außergewöhnlich hohe Gebühren anfallen können. Wird die vereinbarte Flatrate massiv überschritten, kann das Unternehmen beispielsweise eine SMS oder Mail schicken und den Kunden hierüber informieren. Dies gilt umso mehr, wenn der Kunde in einem grenznahen Gebiet wohnt.
- Oberlandesgericht Hamburg_2, Urteil v. 14.02.2007 - Az.: 5 U 134/06
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 05.07.2001 - Az.: 20 U 20/01
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 17.06.2011 - Az.: 6 U 8/11
- Leitsatz:
Die Auflistung von zu übermittelnden Daten und die Befreiung vom Bankgeheimnis in einer formularmäßigen "Einwilligungserklärung zur Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung von Dateien" ist rechtmäßig.
- Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Beschluss v. 12.05.2011 - Az.: 9 S 1056/11
- Leitsatz:
Ein in der Freizeit getätigter Blogeintrag über einen Mitschüler kann zwar den Unterrichtsausschluss nach sich ziehen, dies ist aber nur dann verhältnismäßig und gerechtfertigt, wenn der Betroffene durch den richtigen Namen oder Benutzernamen eindeutig identifizierbar ist. Denn die typische Gefahr des Internets, dass jeder die Beleidigung der speziellen Person zuordnen kann, hat sich dann realisiert.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 22.05.2001 - Az.: 312 O 145/01
- Landgericht Koeln, Beschluss v. 25.06.2008 - Az.: 111 Qs 172/08
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 07.04.2011 - Az.: VII ZR 209/07
- Leitsatz:
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Architektenvertrages, in dem ein Aufrechnungsverbot gegen den Honoraranspruch festgelegt ist, ist unwirksam. Der Vertragspartner wird unangemessen benachteiligt, da die Gefahr besteht, dass dem Architekten eine Forderung zustehen könnte, die aufgrund einer materiell-rechtlich begründeten Aufrechnung nicht bestehe.

