Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss v. 31.05.2011 - Az.: 11 W 15/11
Leitsatz:

Eine Unterlassungserklärung muss eindeutig konkretisiert sein und darüber hinaus auch gleichartige Verletzungsformen erfassen. Wird aufgrund eines Verstoßes gegen die Buchpreisbindung eine Unterlassungserklärung abgegeben, die auf das konkrete Buch beschränkt ist, so lässt dies nicht die Gefahr der Wiederholung entfallen.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 25.11.2010 - Az.: 6 U 157/09
Leitsatz:

Einem Schreibstift von "Stabilo" kann wettbewerbliche Eigenart zugeschrieben werden. Die Nachahmung des Stiftes kann daher eine Verletzung von ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz darstellen.

Landgericht Muenchen, Beschluss v. 06.06.2011 - Az.: 7 O 21691/98
Leitsatz:

Es ist nicht ausreichend, wenn der Chef eines Unternehmens, welches neue und gebrauchte Uhren verkauft, seine Mitarbeiter bloß mündlich instruiert, dass diese nicht gegen ein gerichtliches Verbot verstoßen dürfen. Führt er keine weiteren Kontrollen durch und stellt kein ausreichendes Organisationssystem sicher, haftet er für Verstöße gegen die einstweilige Verfügung.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 06.12.2001 - Az.: U (K) 3338/01
Bundespatentgericht , Beschluss v. 04.02.2011 - Az.: 25 W (pat) 182/09
Leitsatz:

Die Marke "Neuschwanstein" ist gelöscht worden. Der Begriff stellt einen eindeutigen und einzigartigen Bezug auf die Sehenswürdigkeit und das weltweit bekannte Schloß dar, so dass "Neuschwanstein" gerade im Bereich der Reiseveranstaltung und Tourismus keine betrieblichen Herkunftsnachweis darstellt.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.02.2011 - Az.: 25 W (pat) 47/10
Leitsatz:

Der Begriff "Autopack" ist als Marke für den Bereich Süßwaren eintragbar. Es besteht die erforderliche Unterscheidungskraft, da kein rein beschreibender Sinngehalt vorliegt.

Landgericht Arnsberg, Urteil v. 12.04.2011 - Az.: 3 S 155/10
Leitsatz:

Aus der Vorlage eines Einzelverbindungsnachweises i.V.m. dem technischen Prüfungsprotokoll ergibt sich bezüglich von Datenverbindungen kein Beweis des ersten Anscheins für die Herstellung von Verbindungen des Anschlussinhabers.

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 17.01.2008 - Az.: 2 U 12/07
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 22.02.2008 - Az.: 6 Sa 626/07
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 12.09.2001 - Az.: 6 U 13/01