Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 03.05.2011 - Az.: 4 U 9/11
Leitsatz:

Es ist von einem rechtsmissbräuchlichen Vorgehen auszugehen, wenn mehrere, zuvor abgemahnte Mitbewerber gegen den Abmahner zeitgleich vorgehen und diesen durch einen Anwalt mit einer inhaltsgleichen Abmahnung und hohen Vertragsstrafenandrohung belegen. In diesem Fall entsteht für den Abgemahnten ein enormes Kostenrisiko. Dieses Vorgehen hat nicht den fairen Wettbewerb zum Ziel, sondern das Generieren von Gebühren.

Landgericht Berlin, Urteil v. 29.04.2011 - Az.: 103 O 198/10
Leitsatz:

Es ist wettbewerbswidrig, wenn ein Stromlieferant gegenüber Bestandskunden mit festen Preisvereinbarungen sogenannte "Infobriefe" verschickt und Preiserhöhungswünsche in Verbindung mit folgender Erklärung zustellt:
"Wenn Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin günstigen (…) beziehen, behandeln wir dies als Ihrerseits zu den neuen Vertragspreisen."

Landgericht Memmingen, Urteil v. 04.05.2011 - Az.: 12 S 796/10
Leitsatz:

Der Betreiber einer Webseite ist verpflichtet, vor der Nutzung eines Model-Fotos zu Werbezwecken die rechtliche Situation aufgrund einer drohenden Verletzung des Rechts am eigenen Bild vorab umfassend zu prüfen. Andernfalls haftet er für den rechtswidrigen Upload. Dies gilt auch dann, wenn er angibt, dass ein unbekannter Mitarbeiter den Rechtsverstoß begangen hat, da er sowohl bei der Auswahl der Mitarbeiter als auch bei der Überprüfung und Instruktion ihrer Tätigkeit die erforderliche Sorgfalt erbringen muss.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 14.06.2007 - Az.: 3 U 297/06
Oberlandesgericht Hamburg_1, Urteil v. 26.09.2007 - Az.: 5 U 36/07
Landgericht Potsdam, Urteil v. 12.04.2011 - Az.: 51 O 65/10
Leitsatz:

Die Werbung des Möbelhauses Höffner mit den Worten "Bestes Möbelhaus" stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, wenn die Testkriterien nicht nachvollziehbar dargestellt sind. Zudem ist von einer unzulässigen Irreführung auszugehen, wenn die Werbung den Anschein erweckt, dass ein neutrales Institut sämtliche Dienstleistungen im Hinblick auf den Verkauf und die Lieferung der Möbel überprüft hat, obwohl tatsächlich ein privates Unternehmen nur die Beratung von Kunden testete.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 12.05.2011 - Az.: 6 U 29/11
Leitsatz:

Es liegt keine progressive Kundenwerbung vor, wenn die Vertriebsmitarbeiter eine einmalige Gratifikation erhalten, wenn ihre Tätigkeit eine Großbestellung zur Folge hat oder ein Neukunde geworben wird. Dann stellt das Vergütungsmodell ein zulässiges Multi-Level-Marketingsystem dar, da kein Aufbau einer Käuferpyramide vorliegt.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 26.05.2011 - Az.: 7 O 172/11
Leitsatz:

Der Abgemahnte hat einen Anspruch darauf, dass ihm der Verletzungsvorwurf in der Abmahnung konkret genannt wird. Die pauschale Behauptung eines Verstoßes führt dazu, dass der Abgemahnte die Schlüssigkeit der Abmahnung rügen kann und nicht zur sofortigen Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet ist.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 25.10.2001 - Az.: 3 U 8/01
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 01.06.2011 - Az.: 5 U 113/09
Leitsatz:

Der Bauer-Verlag darf in seinen Verträgen mit Fotografen eine Vielzahl von Klauseln, welche die Fotografen u.a. in Bezug auf die Rechtesituation, das Honorar und die Namensnennung massiv benachteiligen, nicht verwenden.