Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Schleswig, Urteil v. 26.05.2011 - Az.: 6 U 6/10
- Leitsatz:
Das Führen eines slowakischen "Dr."-Titels zusätzlich zu der Berufsbezeichnung ist dann wettbewerbswidrig, wenn dies ohne Herkunftszusatz geschieht. Ein ausländischer Hochschulgrad kann nur in der Form getragen werden, in welcher er verliehen wurde.
- Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 27.06.2011 - Az.: 36A C 172/10
- Leitsatz:
Der urheberrechtswidrige Upload eines Musikalbums in einer P2P-Musiktauschbörse löst einen Schadensersatz pro Lied von 150,- EUR aus. In einem solchen Fall kann ein Streitwert von 50.000,- EUR gerechtfertigt sein.
- Europaeisches_Gericht , Urteil v. 06.07.2011 - Az.: T-318/09
- Leitsatz:
"TDI" ist als Gemeinschaftsmarke für die Automobilkonzerne Audi und Volkswagen nicht eintragbar. Der Markenanmeldung von "TDI" steht der beschreibende Charakter und ein absolutes Eintragungshindernis entgegen. Auch wenn Audi und Volkswagen "TDI" bereits nutzen, so ist dadurch noch nicht die erforderliche Unterscheidungskraft eingetreten.
- Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 25.03.2008 - Az.: 4 Bs 5/08
- Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 07.03.2008 - Az.: 8 Bf 233/07 PVL
- Landgericht Dessau_Rosslau, Beschluss v. 24.05.2011 - Az.: 6 Qs 393 Js 23360/10
- Leitsatz:
Ein Verteidiger, der im Zusammenhang mit einem Bußgeldverfahren für seine Mandanten Akteneinsicht beantragt, hat ein Recht darauf, dass ihm diese Einsichtnahme und das Vervielfältigen gewährt wird. Dies gilt auch für die in der Akte befindliche Bedienungsanleitung für ein Messgerät. Eine Verletzung des Urheberrechts ist darin nicht zu sehen.
- Amtsgericht Goettingen, Urteil v. 04.05.2011 - Az.: 62 Ds 51 Js 9946/10 (106/11)
- Leitsatz:
Das Entsperren von Handy-SIM-Locks durch Einsetzen einer Entsperrbox gegen Entgelt ist wegen Fälschens beweiserheblicher Daten in Tateinheit mit Datenveränderung strafbar.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 26.05.2011 - Az.: I-4 U 35/11
- Leitsatz:
Die Verwendung einer nicht aktuellen Widerrufsbelehrung mit Verweisen auf BGB-InfoVO und dem Hinweis, dass nach dem Klicken des Buttons "Widerrufsbelehrung" eine neue Version erscheint, ist wettbewerbswidrig. Es handelt sich nicht bloß um einen Bagatellverstoß.
- Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss v. 21.01.2008 - Az.: 2 Ws 328/07
- Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 14.02.2007 - Az.: 5 W 15/07

