Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 20.12.2001 - Az.: 29 U 4592/01
Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 04.07.2011 - Az.: 6 W 496/11
Leitsatz:

Die Überwachung und Speicherung von dynamischen IP-Adressen in P2P-Fällen verstößt nicht gegen die Vorratsdatenspeicherung. Die weitere Gestattung der Auskunftserteilung unterliegt dem Richtervorbehalt und trägt so dem Schutz der rechtlichen Interessen der noch unbekannten Anschlussinhaber Rechnung.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 23.02.2011 - Az.: 6 U 159/10
Leitsatz:

Die "Testsieger"-Urteile der Stiftung Warentest stellen kein Gütezeichen von wettbewerbsrechtlicher Relevanz dar. Es ist insofern auch von keiner wettbewerblich relevanten Irreführung der Verbraucher auszugehen, wenn mit einem solchen Testurteil geworben wird und ein aufklärender Hinweis in Bezug auf bestimmte getestete Eigenschaften fehlt.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 25.01.2011 - Az.: I-20 U 30/10
Leitsatz:

Die Werbung einer Internetradio-Suchmaschine mit dem Angebot "20 Songs gratis" ist irreführend, wenn der User lediglich Privatkopien anfertigen und nur Lieder herunterladen kann, die aktuell von Internetradiosendern gespielt werden. Der Nutzer geht bei der Reklame nämlich davon aus, dass er Musikstücke unmittelbar aus einer Datenbank erhält und nicht erst - möglicherweise tagelang - warten muss, bis sein gewünschtes Lied gespielt wird.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 25.01.2001 - Az.: 29 U 4113/00
Landgericht Bielefeld, Urteil v. 14.04.2011 - Az.: 12 O 16/11
Leitsatz:

Die Werbung mit den Worten "Testsieger" ist irreführend und damit rechtswidrig, wenn das tatsächliche Ergebnis schlechter war und andere Produkte besser bewertet worden sind.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 05.04.2011 - Az.: I-4 U 193/10
Leitsatz:

Ein Energielieferant haftet für das wettbewerbswidrige Verhalten eines von ihm beauftragten Vertriebspartners. Dies gilt vor allem dann, wenn der Vertriebspartner und der Energielieferant einen Kooperationsvertrag geschlossen haben und der Energielieferant von den Handlungen des Vertriebspartners profitiert.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 07.04.2011 - Az.: I-4 U 1/11
Leitsatz:

Die Bezeichnungen "Unser Schiff" und "Mein Schiff" sind für Online-Portale nicht verwechslungsfähig. "Unser Schiff" ist rein beschreibend und die Kennzeichnungskraft für den eingetragenen Bereich äußerst gering.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 26.07.2001 - Az.: 29 U 3265/01
Bundesgerichtshof , Urteil v. 17.07.2008 - Az.: 1 ZR 219/05