Urteile neu online gestellt
- Amtsgericht Flensburg, Urteil v. 31.03.2011 - Az.: 64 C 4/11
- Leitsatz:
Auch eine modifizierte Unterlassungserklärung kann - selbst wenn der Gläubiger diese nicht annimmt - die Wiederholungsgefahr entfallen lassen. Ausschlaggebend hierfür ist, dass die Erklärung ernsthaft abgegeben wird und auch inhaltlich den an solche Erklärungen zu stellenden Anforderungen entspricht.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 15.11.2001 - Az.: 29 U 3769/01
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 14.04.2011 - Az.: 29 U 4761/10
- Leitsatz:
Eine Klausel in den AGB eines Verkäufers für Erlebnisgutscheine, durch welche die Gültigkeitsdauer der Gutscheine auf 12 Monate begrenzt wird, kann unzulässig sein und die Interessen der Gutscheininhaber erheblich beeinträchtigen. Dies gilt vor allem dann, wenn die gesetzlichen Vorschriften über die Gültigkeitsbefristung für die Gutscheinleistungen eine regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren vorsehen.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 07.06.2011 - Az.: VI ZR 108/10
- Leitsatz:
Die BILD-Zeitung darf im Rahmen der Bildberichterstattung über die Urteilsverkündung von Irak-Terroristen Fotos der Angeklagten ungepixelt veröffentlichen. Dies gilt auch, obwohl während des Gerichtsverfahrens eine sitzungspolizeiliche Verfügung ergeht, dass Abbildungen der Angeklagten unkenntlich gemacht werden müssen. Es handelt sich um ein Ereignis der Zeitgeschichte, für das ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 19.04.2001 - Az.: 29 U 5725/00
- Oberlandesgericht Muenchen_1, Urteil v. 20.09.2001 - Az.: 29 U 3014/01
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 20.09.2001 - Az.: 29 U 5906/00
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 25.03.2011 - Az.: 6 U 87/10
- Leitsatz:
Für einen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch wegen des Verdachts einer P2P-Rechtsverletzung wegen des unzulässigen Uploads von Pornofilmen sind deutsche Gerichte auch dann zuständig, wenn der Anspruch gegen einen Schweizer Sharehoster geltend gemacht wird.
- Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 20.05.2010 - Az.: 2 U 95/09
- Leitsatz:
Wird vorab die strafbewehrte Unterlassungserklärung einem Dritten gegenüber ausgesprochen, so lässt dies nicht zwingend die Gefahr der Wiederholung entfallen. Eine Drittunterwerfung kann zwar theoretisch die Wiederholungsgefahr entfallen lassen, aber nur dann, wenn der Gläubiger ernsthaft und nachvollziehbar verdeutlicht, dass er das wettbewerbswidrige Verhalten verfolgt.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 26.05.2011 - Az.: 6 W 84/11
- Leitsatz:
Gegen den Beschluss über einen urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch ist eine Beschwerde grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen einzulegen. Die 5-monatige Auffangfrist greift nur dann, wenn in dieser Zeit keine Bekanntgabe der Entscheidung an einen der Beteiligten erfolgt ist.

