Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 21.12.2010 - Az.: I-4 U 142/10
- Leitsatz:
Es ist nicht von einem Wettbewerbsverstoß und unlauterem Handeln auszugehen, wenn ein Mitbewerber die eBay-Vertragsregeln verletzt und mehr als 3 Angebote mit identischem Artikel anbietet. Durch die Verletzung der eBay-Grundsätze wird die Grenze zu wettbewerbswidrigem Verhalten nicht überschritten.
- Bundesarbeitsgericht , Urteil v. 27.04.2006 - Az.: 2 AZR 386/05
- Leitsatz:
Bei der Prüfung der Frage, ob ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers vorliegt, geht es allein um die Abwägung, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der "fiktiven" Kündigungsfrist noch zugemutet werden kann.
- Bundesarbeitsgericht , Beschluss v. 23.08.2006 - Az.: 7 ABR 55/05
- Bundesarbeitsgericht , Urteil v. 12.01.2006 - Az.: 2 AZR 179/05
- Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 09.06.2011 - Az.: 6 W 159/10
- Leitsatz:
Ein Internetprovider darf bei richterlicher Anordnung Auskunft über die Identität der Anschlussinhaber geben, wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Der Provider darf hierzu die über längere Zeit gespeicherten Verkehrsdaten verwenden.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 09.06.2011 - Az.: III ZR 157/10
- Leitsatz:
Die Kündigungsklausel eines Mobilfunkanbieters, welche die Sperre des Anschlusses ermöglicht, obwohl der Kunde mit deutlich weniger als 75 EUR im Zahlungsverzug ist, ist unwirksam. Der Kunde wird hierdurch unangemessen benachteiligt.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 28.10.2010 - Az.: 29 U 1728/06
- Leitsatz:
Ein höherer Arbeitsaufwand, den ein Fachbuch-Übersetzer aufgrund des Einarbeitens in die fachliche Materie aufbringen muss, findet keine unmittelbare Berücksichtigung in der Bemessung einer angemessenen Vergütung. Allein die Tatsache, dass der Übersetzer mehr Zeit für die fachliche Recherche investieren muss, begründet noch kein Abweichen von den normalerweise gezahlten Regelsätzen.
- Bundesarbeitsgericht , Beschluss v. 06.12.2006 - Az.: 4 AZN 529/06
- Arbeitsgericht Hamburg, Urteil v. 15.12.2010 - Az.: 26 Ca 260/10
- Leitsatz:
Verwendet ein Unternehmen im Rahmen seiner Online-Stellenanzeige die Pflichteingabefelder "Alter" und "Anrede", so ist hierin kein Indiz für eine geschlechtsbezogene Diskriminierung zu sehen. Es handelt sich um typische, alltägliche Eingabefelder, die der Individualisierung der Bewerber dienen.
- Landgericht Hamburg, Beschluss v. 30.06.2011 - Az.: 308 O 159/11
- Leitsatz:
Technische Texte und Beschreibungen über den Bau und die Produktion von Stahlhallen können Urheberrechtsschutz genießen. Die nicht gestattete Nutzung auf einer Webseite stellt einen Urheberrechtsverstoß dar. Der Webseitenbetreiber kann nicht einwenden, dass ein Dritter die Internetseite gestaltet hat.

