Urteile neu online gestellt

Amtsgericht Essen, Urteil v. 15.07.2011 - Az.: 29 C 502/10
Leitsatz:

Erwirbt ein Käufer ein Softwarepaket mit einem nur zeitlich begrenzten Upgrade, ohne dass ihn der Verkäufer beim Abschluss des Kaufvertrages darauf aufmerksam macht, hat der Käufer einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises sowie Zahlung eines Schadensersatzes.

Finanzgericht Baden-Wuerttemberg, Beschluss v. 21.09.2007 - Az.: 14 V 10/07
Europaeisches_Gericht , Urteil v. 30.01.2007 - Az.: T 340/03
Bundesverfassungsgericht , Urteil v. 10.10.2007 - Az.: 1 BvR 370/07
Landgericht Wuppertal, Urteil v. 19.07.2011 - Az.: 11 O 51/11
Leitsatz:

Ein Veranstalter, der auf einem schlossartigen und festlichen Gebäude Events, Firmenfeste und Hochzeiten ausrichtet, darf für diese Räumlichkeiten mit der Bezeichnung "Schloss" werben. Dies gilt auch dann, wenn ein weitgehend unbekannter Adliger das Gebäude errichten ließ.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.05.2011 - Az.: 27 W (pat) 174/10
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Stadtanzeiger Wolfsburg" ist als Marke nicht für die Bereiche Druckereierzeugnisse, Zeitung und Zeitschriften eintragbar. Es handelt sich um rein beschreibende und übliche Begriffe, die in der Zusammensetzung nicht die erforderliche Unterscheidungskraft erreichen.

Europaeischer_Gerichtshof_fuer_Menschenrechte , Urteil v. 21.07.2011 - Az.: 28274/08
Leitsatz:

Eine Strafanzeige einer Altenpflegerin gegen ihren Arbeitgeber rechtfertigt nicht deren fristlose Kündigung. Dies gilt auch dann, wenn die Strafanzeige den Zweck hatte, Missstände, Personalmangel und Hygieneprobleme im Pflegeheim offenzulegen und der Arbeitgeber erst auf einer öffentlichen Kundgebung der Gewerkschaft davon erfährt. Ein derartiges Vorgehen wird "whistleblowing" genannt.

Bundesgerichtshof_1 , Urteil v. 17.05.2001 - Az.: I ZR 251/99
Leitsatz:

1. Die für die Registrierung von Domain-Namen unter der Top-Level-Domain ".de" zuständige DENIC ist vor der Registrierung grundsätzlich weder unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung noch als Normadressatin des kartellrechtlichen Behinderungsverbots zur Prüfung verpflichtet, ob der angemeldete Domain-Name Rechte Dritter verletzt.
2. Wird die DENIC von einem Dritten darauf hingewiesen, daß ein registrierter Domain-Name seiner Ansicht nach ein ihm zustehendes Kennzeichenrecht verletzt, kommt eine Haftung als Störerin oder eine kartellrechtliche Haftung für die Zukunft nur in Betracht, wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für die DENIC ohne weiteres feststellbar ist. Im Regelfall kann die DENIC den Dritten darauf verweisen, eine Klärung im Verhältnis zum Inhaber des umstrittenen Domain-Namens herbeizuführen.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 01.06.2011 - Az.: I ZR 140/09
Leitsatz:

Lernspiele können als wissenschaftliche Darstellung urheberrechtlichen Schutz genießen. Dies gilt immer dann, wenn die Spiele so gestaltet sind, dass das alltägliche Element durch kreative und einzigartige Darstellungen ersetzt wird. Der Umstand, dass sich die Spiele an Kinder richten, ist für den wissenschaftlichen Charakter der Darstellung unerheblich.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 16.06.2011 - Az.: 25 W (pat) 504/11
Leitsatz:

Der Werbeslogan "Lächeln schenken" ist für den Bereich IT und Unterhaltungsdienstleistungen nicht als Marke eintragbar. Es handelt sich um gerade in der Werbung übliche Begriffe, die einen Kunden im Zusammenhang mit dem Kauf und Vertrieb der Ware positiv stimmen sollen.