Urteile neu online gestellt
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 07.07.2011 - Az.: I ZR 207/08
- Leitsatz:
Markenrechtliche Vorgaben können bei gleichnamigen Kennzeichen und Störung der bisherigen Gleichgewichtslage gegenüber dem Namensrecht überwiegen.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 28.07.2011 - Az.: 7 O 311/10
- Leitsatz:
Ein Internet-System-Vertrag ist als Werkvertrag einzustufen und kann von dem Auftraggeber wirksam gekündigt werden, auch wenn dieser die Vertragsurkunde zuvor unterschrieben, aber nicht durchgelesen hat. Ein Erstattungsanspruch des Webhosters besteht nur, wenn er die entstandenen Kosten und den bis zur Kündigung angefallenen Aufwand nachvollziehbar darstellen und der Auftraggeber dem nichts entgegenhalten kann.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 29.05.2001 - Az.: 5 U 10150/00
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 24.07.2001 - Az.: 5 U 9427/99
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 27.07.2011 - Az.: 2a O 72/11
- Leitsatz:
Nutzt ein Dritter für den Aufdruck von T-Shirts einen Slogan, den auch Mario Barth erfolgreich verwendet - "Nicht quatschen - MACHEN!" - so ist hierin keine unlautere Nachahmung zu sehen. Dem Slogan kommt keine wettbewerbliche Eigenart zu, so dass der Verkäufer der T-Shirts nicht verpflichtet ist, Mario Barth Schadensersatz zu zahlen.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 09.03.2011 - Az.: 315 O 489/10
- Leitsatz:
Der gewerbliche Handel auf einer Vermittlungsplattform personalisierter Online-Tickets für die "Take That"-Tour ist wettbewerbswidrig. Sperrt die Plattform den Zweit-Verkauf der Karten nicht, obwohl ein Hinweis auf die Personalisierung der Tickets vorliegt, haftet diese wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.
- Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 03.02.2011 - Az.: 2 U 61/10
- Leitsatz:
Der Werbeslogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch" für einen Fruchtquark der Firma Ehrmann ist irreführend, da dem Kunden damit suggeriert wird, dass der Quark genau die gleichen positiven Eigenschaften hat, wie ein Glas Milch. Tatsächlich ist es aber so, dass der Fruchtquark einen viel höheren Zuckeranteil hat und damit eine negativere Auswirkung hat als Milch.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 23.10.2001 - Az.: 5 U 101/01
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 16.02.2001 - Az.: 5 U 9865/00
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 10.02.2011 - Az.: I ZR 8/09
- Leitsatz:
Auch ein einmaliger oder sehr kurz andauernder Wettbewerbsverstoß kann spürbar im Sinne des UWG sein. Es kommt ausschließlich darauf an, ob die Marktteilnehmer zum Zeitpunkt des Wettbewerbsverstoßes spürbar beeinträchtigt sind.

