Urteile neu online gestellt
- Bundesverfasssungsgericht , Beschluss v. 20.03.2007 - Az.: 1 BvR 1226/06
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 12.12.2007 - Az.: 1 BvR 1625/06
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 29.07.2011 - Az.: 6 U 56/11
- Leitsatz:
Eine Rechtsanwaltskanzlei, die in Filesharing-Abmahnungen überwiegend die Internetnutzer vertritt und in einem auf YouTube abrufbaren Online-Video über Rechtsstreitigkeiten mit einer bestimmten Kanzlei berichtet, verstößt nicht gegen das anwaltliche Sachlichkeitsgebot. Dies gilt auch dann, wenn die gegnerische Kanzlei namentlich genannt wird und ihr "Masche" und "Prinzip der häppchenweisen Abmahnung" vorgeworfen wird.
- Landgericht Bonn, Urteil v. 30.11.2010 - Az.: 23 KLs 10/10
- Leitsatz:
Ein in einer Führungsposition stehender Angestellter macht sich wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses strafbar, wenn er die telefonischen Verbindungsdaten von Mitarbeitern und Journalisten an ein Sicherheitsunternehmen herausgibt. Dies gilt auch dann, wenn Grund für die Weitergabe der Vorwurf gegenüber einem Mitarbeiter ist, der angeblich sensible Informationen an die Medien übergeben haben soll.
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 12.07.2007 - Az.: 1 BvR 99/03
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 11.05.2001 - Az.: 5 U 9586/00
- Landgericht Berlin, Urteil v. 21.04.2011 - Az.: 91 O 32/11
- Leitsatz:
Die Werbung für das Militärmusikfestival "Original Berlin Tattoo" ist rechtswidrig. Dies gilt zumindest dann, wenn behauptet wird, dass das Festival nicht mehr vom Deutschen Bundeswehr Verband durchgeführt wird. Auch der Zusatz "Original" darf für das beworbene Musikfest nicht verwendet werden.
- Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 26.07.2011 - Az.: 29 W 1268/11
- Leitsatz:
Es ist von einem gewerblichem Ausmaß bereits dann auszugehen, wenn ein einziger Film in einer P2P-Tauschbörse in urheberrechtswidriger Weise zum Upload angeboten wird. Der Anbieter einer solchen Filmdatei handelt nicht in gutem Glauben, da er diese einer nahezu unbegrenzten Zahl an Nutzern zur Verfügung stellt.
- Landgericht Muenchen, Urteil v. 23.05.2011 - Az.: 11 HK O 22644/10
- Leitsatz:
Eine Werbung für Geldanlagen ist rechtswidrig, wenn sie blickfangmäßig eine falsche Aussage herausstellt und damit den Kunden in die Irre führt. Die Rechtswidrigkeit ergibt sich vor allem auch dadurch, dass der erläuternde Sternchenhinweis unzureichend platziert ist und in der farblich auffällig gestalteten Werbung vollkommen untergeht.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 04.09.2001 - Az.: 5 U 124/01

