Urteile neu online gestellt
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 13.04.2011 - Az.: 5 W 65/10
- Leitsatz:
Wird ein Anwalt beauftragt, im Rahmen einer Gegenabmahnung den Internetauftritt des Mitbewerbers einheitlich zu prüfen und dagegen vorzugehen, ist von einem Rechtsmissbrauch auszugehen, wenn innerhalb von zwei Tagen Abmahnungen wegen unterschiedlicher Verstöße auf derselben Webseite ausgesprochen werden. Der Abmahnende ist verpflichtet, kostenschonend vorzugehen.
- Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 03.03.2011 - Az.: 1 U 92/10
- Leitsatz:
1. Eine Werbeanzeige für die Reparatur von Autoglasscheiben beeinflusst den Kunden in unsachlicher Weise, wenn dem Kunden dadurch suggeriert wird, dass er die vom Unternehmen ausgehändigte Barzahlung in Höhe des Selbstbehalts einbehalten kann, obwohl diese aufgrund der Schadensminderungspflicht dem Versicherungsunternehmen zusteht.
2. Für die Beseitigung des Wettbewerbsverstoßes und der Ausräumung der Wiederholungsgefahr reicht es nicht aus, dass das werbende Unternehmen verspricht, die Werbung umzugestalten und auf eine nicht näher erläuterte Drittunterlassungserklärung verweist. - Oberlandesgericht Rostock, Urteil v. 21.03.2001 - Az.: 2 U 55/00
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 18.01.2011 - Az.: 27 W (pat) 158/10
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Stadion an der Alten Försterei" ist als Marke für die Bereiche Photographie, Papier und Pappe nicht eintragbar. Das Stadion kann auf den angemeldeten Waren und Dienstleistungen abgebildet werden und ist in seiner Funktion dann rein beschreibend und nicht unterscheidungskräftig.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 15.11.2010 - Az.: 27 W (pat) 218/09
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Ruhrstadion" ist als Marke für die Bereiche Veranstaltungen und Wettbewerbe für Sport und Kultur als Marke eintragbar. Der durchschnittliche Verbraucher ist es gewohnt, dass Stadien den Namen der Region tragen. Es wird aufgrund der angemeldeten Bereiche ohne weiteres als Herkunftsnachweis verstanden.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 20.06.2011 - Az.: 10 U 170/10
- Leitsatz:
Die Aussage einer Journalistin, die sich in ihrem Blog über ein Gutachten eines Sachverständigen äußert und behauptet, dieses ist von einer wegen Dopings gesperrten Eisschnellläuferin „bezahlt“ worden, ist als zulässige Meinungsäußerung einzustufen. Sie bringt damit nur zum Ausdruck, dass sie Zweifel an der Validität der Untersuchungsergebnisse hat.
- Oberlandesgericht Schleswig, Urteil v. 17.07.2001 - Az.: 6 U 1/01
- Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 23.03.2001 - Az.: 2 U 149/00
- Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil v. 18.01.2007 - Az.: 15 Sa 558/06
- Bundesverwaltungsgericht , Urteil v. 06.10.2010 - Az.: 2 WD 35/09
- Leitsatz:
Besitzt und versendet ein Soldat kinderpornografische Dateien, so ist sein Verhalten im dienstrechtlichen Sinn als „unwürdig“ zu bezeichnen und seine sofortige Entfernung aus dem Dienst gerechtfertigt.

