Urteile neu online gestellt
- Landgericht Berlin, Urteil v. 22.03.2011 - Az.: 15 O 488/10
- Leitsatz:
Die Werbung "Raucherentwöhnung mittels Soft-Laser-Therapie ist einfach. (…) Oft reicht schon eine Behandlung, um aus Rauchern dauerhaft Nichtraucher zu machen." ist aufgrund fehlendem Nachweis eines tatsächlichen Therapieerfolgs irreführend und damit wettbewerbswidrig. Die Behandlungsmethode ist wissenschaftlich nicht abgesichert, obwohl die Werbung diesen unzutreffenden Eindruck beim Verbraucher hinterlässt.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 24.05.2011 - Az.: I-4 U 216/10
- Leitsatz:
Zwischen den Bezeichnungen "Warendorfer Pferdeäppel" und "Warendorfer Pferdeleckerli" für den Bereich Schokoladen-Trüffel-Spezialität besteht keine Verwechslungsgefahr. Zwar besteht eine Identität zwischen den angemeldeten Bereichen, den Bezeichnungen selbst kommt jedoch nur durchschnittliche Kennzeichnungskraft zu.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 09.11.2001 - Az.: 38 O 81/01
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 13.03.2008 - Az.: 6 U 1623/07
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 28.07.2011 - Az.: 25 W (pat) 14/11
- Leitsatz:
Der Begriff "Balance" ist als Marke für die Bereiche Kasino-Betriebe sowie Veranstaltung von Glücks- und Gewinnspielen nicht eintragbar. Dem in der Werbesprache häufig verwendeten Begriff fehlt jegliche Unterscheidungskraft.
- Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 03.02.2011 - Az.: 6 U 242/09
- Leitsatz:
Der Veranstaltungsname "Jim Clarke Revival" ist als Unternehmenskennzeichen geschützt. Die Bezeichnung ist nicht rein beschreibend und besitzt die erforderliche Unterscheidungskraft.
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 18.07.2011 - Az.: 10 W 89/11
- Leitsatz:
Die Stiftung Naturschutz Berlin, die aufgrund angeblich rechtswidriger Äußerungen gegen den Tagesspiegel vorgegangen war, unterliegt im Streit mit der Zeitung um einen Unterlassungs- und Gegendarstellungsanspruch. Allein die Kritik einer Tatsache löst noch keinen ergänzenden Gegendarstellungsanspruch aus.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 29.11.2007 - Az.: 6 WG 1/06
- Oberlandesgericht Nuernberg, Urteil v. 05.06.2001 - Az.: 3 U 817/01
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 27.07.2011 - Az.: 6 U 18/10
- Leitsatz:
Das Nutzungsvolumen einer Software, die auf einer client-server-Struktur basiert, darf nicht aufgespaltet werden. Die Klausel zum Aufspaltungsverbot ist wirksam und rechtmäßig.

