Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 28.06.2011 - Az.: 7 U 39/11
Leitsatz:

Die Begleiterin eines Politikers, über den wegen angeblich gefälschter Abrechnungen von Flugreisen in einem Zeitungsartikel berichtet wird, muss es nicht hinnehmen, dass ihr Foto in diesem Bericht erscheint. Dies gilt zumindest dann, wenn sie den Politiker lediglich privat auf ein Sommerfest begleitet hat.

Landgericht Duesseldorf, Beschluss v. 25.02.2011 - Az.: 12 O 73/11
Leitsatz:

Der urheberrechtswidrige Upload eines aktuellen Musikalbums in einer P2P-Musiktauschbörse löst einen Streitwert von 50.000,- EUR aus.

Landgericht Leipzig, Urteil v. 08.02.2001 - Az.: 11 O 8573/00
Landgericht Hannover, Urteil v. 30.08.2001 - Az.: 25 O 3590/01-110
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 05.07.2011 - Az.: 7 U 41/11
Leitsatz:

Wird in einem Zeitungsartikel über einen Vorfall berichtet und der Betroffene zur Stellungnahme aufgefordert, verliert er seinen Anspruch auf eine Gegendarstellung nicht, wenn er auf die Stellungnahme im Vorfeld verzichtet. Zum einen kann der Verzicht viele Gründe haben, zum anderen kann der Betroffene keinesfalls sicher sein, dass die Stellungnahme so eingearbeitet wird, wie sie von dem Betroffenen geäußert wurde.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 04.05.2011 - Az.: 6 U 208/10
Leitsatz:

Im Rahmen einer Filesharing-Abmahnung steht dem Abmahner die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten auch dann zu, wenn es eine Erfolgshonorar-Vereinbarung gibt. Der Gebührenerstattungsanspruch entfällt nicht, er wird lediglich nach den "üblichen" Gebühren berechnet.

Landgericht Bonn, Urteil v. 30.06.2011 - Az.: 14 O 17/11
Leitsatz:

Bei der Werbeaussage "verbindliche, vertrauliche und verlässliche Schriftkommunikation wie im klassischen Brief" für den E-Postbrief handelt es sich um eine irreführende Äußerung und damit um einen Wettbewerbsverstoß. Der Verbraucher geht davon aus, dass "verbindlich" als rechtsverbindlich und beispielsweise fristwahrend verstanden wird, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 22.03.2001 - Az.: 315 O 856/00
Landgericht Hamburg, Urteil v. 02.01.2001 - Az.: 312 O 606/00
Bundespatentgericht , Beschluss v. 22.07.2011 - Az.: 24 W (pat) 43/10
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Deutsches Institut für Menschenrechte" ist nicht als Marke eintragbar. Dies gilt unabhängig davon, für welchen Bereich die Waren und Dienstleistungen angemeldet werden. Derartigen Instituten fehlt jegliche Unterscheidungskraft.