Urteile neu online gestellt
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 18.05.2006 - Az.: I ZR 32/03
- Bundesgerichtshof_1 , Urteil v. 18.05.2006 - Az.: I ZR 183/03
- Leitsatz:
a) Im geschäftlichen Verkehr stellt die Verwendung eines fremden Kennzeichens als verstecktes Suchwort (Metatag) eine kennzeichenmäßige Benutzung dar. Wird das fremde Zeichen dazu eingesetzt, den Nutzer zu einer Internetseite des Verwenders zu führen, weist es - auch wenn es für den Nutzer nicht wahr-nehmbar ist - auf das dort werbende Unternehmen und sein Angebot hin.
b) Eine Verwechslungsgefahr kann sich in diesem Fall - je nach Branchennähe - bereits daraus ergeben, dass sich unter den Treffern ein Hinweis auf eine Inter-netseite des Verwenders findet, nachdem das fremde Zeichen als Suchwort in eine Suchmaschine eingegeben worden ist. - Kammergericht Berlin, Beschluss v. 22.07.2011 - Az.: 5 W 161/11
- Leitsatz:
Es ist von einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung auszugehen, wenn innerhalb von 19 Tagen 120 Abmahnungen ausgesprochen werden. In derartigen Fällen geht es dem Schuldner weniger um die Durchsetzung des fairen Wettbewerbs, sondern um die Generierung von Abmahnkosten.
- Landgericht Hamburg, Beschluss v. 23.05.2011 - Az.: 310 O 142/11
- Leitsatz:
Ein Amazon-Händler, dem es ohne weiteres möglich ist zu erkennen, dass die von ihm verkaufte DVD offensichtlich nicht lizenzierte Konzertaufnahmen enthält, haftet für den Rechtsverstoß. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Rechtsverletzung nicht ohne weiteres erkennbar ist.
- Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 06.07.2011 - Az.: 2-06 O 576/09
- Leitsatz:
UsedSoft unterliegt im Streit um den Handel und die Nutzung gebrauchter Software gegenüber Microsoft. Ein Kunde von UsedSoft, der die Rechtekette nicht lückenlos und nachvollziehbar darlegen kann, läuft Gefahr, an Microsoft Schadensersatz zu zahlen und die gebrauchte Software zu löschen.
- Oberlandesgericht Muenchen_1, Urteil v. 26.06.2008 - Az.: 29 U 2250/08
- Landgericht Wiesbaden, Urteil v. 13.06.2001 - Az.: 10 O 116/01
- Landgericht Trier, Urteil v. 16.05.2001 - Az.: 4 O 106/00
- Landgericht Potsdam, Urteil v. 04.07.2001 - Az.: 52 O 11/01
- Landgericht Koeln, Urteil v. 08.06.2011 - Az.: 28 O 859/10
- Leitsatz:
Die Fotos eines Call-Girls, welche diese in der Vergangenheit für die Agentur und ihre Tätigkeit als Prostituierte hat anfertigen lassen, dürfen weiterhin nur dann veröffentlicht werden, wenn die Betroffene tatsächlich noch als Call-Girl arbeitet. Andernfalls liegt eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor.

