Urteile neu online gestellt

Landgericht Berlin, Urteil v. 21.04.2011 - Az.: 16 O 484/10
Leitsatz:

Eine Fotoagentur haftet für das urheberrechtswidrige Bild-Angebot auf ihrer Datenbank ab Kenntnis als Störer.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 19.02.2007 - Az.: 308 O 32/07
Landgericht Hamburg, Urteil v. 15.03.2011 - Az.: 312 O 312/10
Leitsatz:

Ein Schnellrestaurant ist keine Gaststätte im Sinne der Preisangabenverordnung (PAngVO), sondern nur ein "ähnlicher Betrieb". Dies bedeutet, dass ein Schnellrestaurant nicht verpflichtet ist, eine Preisauszeichnung im Schaufenster vorzunehmen.

Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 13.01.2011 - Az.: 2-03 O 340/10
Leitsatz:

Für den urheberrechtswidrigen Upload von 140 Musiktiteln in einer P2P-Musiktauschbörse ist ein Streitwert von insgesamt 300.000,- EUR angemessen.

Amtsgericht Muenchen, Urteil v. 12.05.2011 - Az.: 223 C 9286/11
Leitsatz:

Wird ein Fotograf beauftragt, Aufnahmen für einen Fotokalender anzufertigen, dann handelt es sich grundsätzlich um einen Werkvertrag. Bestehen hinsichtlich des Auftrags und dessen Modalitäten Unklarheiten, ist der Fotograf verpflichtet, diese vorab zu klären und nachzufragen. Dies gilt vor allem dann, wenn der Auftraggeber dem Fotografen als Beispiel eine Vielzahl von querformatigen Bildern schickt und der Fotograf von sich aus trotzdem ein Hochformat liefert.

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil v. 03.05.2007 - Az.: 15 Sa 1880/06
Finanzgericht Koeln, Urteil v. 22.11.2007 - Az.: 15 K 3601/04
Landgericht Muenchen, Urteil v. 19.04.2007 - Az.: 7 O 3950/07
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 03.08.2011 - Az.: I-3 U 196/10
Leitsatz:

1. Ein Arzt muss es hinnehmen, dass ein (vermutlicher) Patient in einem Online-Portal die Behandlung des Mediziners kritisch und negativ bewertet. Der Beitrag muss nur dann gelöscht werden, wenn er unwahre Tatsachen enthält oder die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik überschreitet.
2. Ein Betreiber eines Online-Meinungsportals ist nicht verpflichtet, Auskunft über die Namen seiner User zu geben. Der User hat ein Recht auf Anonymität.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 16.08.2011 - Az.: 27 W (pat) 225/09
Leitsatz:

Nach Einlegung einer Beschwerde eines Mitbewerbers ist der bisherige Inhaber der Marke "Sichtbar" verpflichtet, diese für die Bereiche Brillen und Brillenfassungen zu löschen. Es fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft.