Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Thueringen, Beschluss v. 20.07.2011 - Az.: 2 W 320/11
Leitsatz:

Ein Mitbewerber will sich keinen wettbewerbsrechtlichen Vorsprung verschaffen, wenn er versehentlich veraltete Paragrafen in seiner fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung verwendet. Wird er aufgrund der veralteten Widerrufsbelehrung abgemahnt und aktualisiert sodann umgehend die Belehrung, so entfällt die Wiederholungsgefahr.

Landgericht Nuernberg-Fuerth, Urteil v. 04.02.2011 - Az.: 4 HK O 9301/10
Leitsatz:

Die AGB von Amazon, wonach der Verwender Amazon eine umfassende Lizenzeinräumung für Namen, eingetragene Marken und Darstellungen gewährt, ist unwirksam und damit rechtswidrig. Der Verwender wird unangemessen benachteiligt, weil er mit so einer weitreichenden Klausel nicht zu rechnen braucht. Es wird in erheblichem Maß in das Namensrecht eingegriffen, ohne dass dies notwendig ist oder auch nur ansatzweise ein Ausgleich gewährt wird.

Landessozialgericht Essen, Beschluss v. 23.11.2007 - Az.: L 10 B 11/07 KA ER
Landessozialgericht Essen, Beschluss v. 12.02.2007 - Az.: L 10 B 35/06 KA ER
Landgericht Giessen, Urteil v. 28.07.2010 - Az.: 1 S 64/10
Leitsatz:

Die auf Webseiten angegebenen Informationen sind nicht prospektmäßig. Sie stellen keine dauerhafte und verbindliche Informationsgrundlage dar.

Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 27.07.2011 - Az.: 2 U 303/11
Leitsatz:

Der Wegfall der Wiederholungsgefahr ist bei Abgabe einer Drittunterwerfungserklärung nur dann gegeben, wenn diese ernsthaft vom Schuldner erklärt wird. An einer Ernsthaftigkeit fehlt es dann, wenn der Dritte, dem gegenüber die Erklärung abgegeben wurde, trotz mehrfacher kerngleicher Verstöße keine Vertragsstrafe geltend macht.

Oberlandesgericht Jena, Beschluss v. 20.07.2011 - Az.: 2 W 343/11
Leitsatz:

Beschränkt ein Unterlassungsschuldner seine umformulierte Unterlassungserklärung darauf, bei Zuwiderhandlung "eine Vertragsstrafe" zu zahlen, so ist von einer fehlenden Ernsthaftigkeit der Unterlassungserklärung auszugehen. Die Wiederholungsgefahr wird durch diese völlig unbestimmte Vertragsstrafe nicht ausgeräumt.

Landgericht Heilbronn, Urteil v. 05.07.2007 - Az.: 6 O 55/07 Hg
Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 24.08.2011 - Az.: 1 BvR 1611/11
Leitsatz:

Verwendet ein telefonischer Auskunfts- und Weitervermittlungsdienst eine falsche Preisansage, so ist die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Rufnummer für drei Jahre abzuschalten, gerechtfertigt und rechtmäßig. Wird der Aufforderung, die Preisansage rechtskonform auszugestalten, nicht nachgekommen, so ist es äußerst wahrscheinlich, dass das Unternehmen zur Steigerung des Umsatzes auch künftig die Rufnummer rechtswidrig nutzen würde.

Landgericht Berlin, Beschluss v. 04.08.2011 - Az.: 525 Qs 10/11
Leitsatz:

Eine Produktionsfirma, die für den TV-Sender SAT.1 einen Filmbeitrag produziert hatte, muss es nicht hinnehmen, dass ihre Büroräume von Polizeibeamten durchsucht werden. Die Durchsuchungsanordnung ist zumindest dann rechtswidrig und der Eingriff in das betroffene Grundrecht unverhältnismäßig, wenn dies auf einem unzureichend und einseitig recherchierten Sachverhalt beruht.