Urteile neu online gestellt
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 31.08.2011 - Az.: 26 W (pat) 572/10
- Leitsatz:
Der Werbeslogan "Ihre Energie. Unsere Leidenschaft" ist markenrechtlich für den Bereich Energieversorgung nicht geschützt. Es handelt sich um einen werbeüblichen Hinweis, der nicht als Herkunftsnachweis geeignet ist.
- Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 12.01.2011 - Az.: 3 U 264/08
- Leitsatz:
Ein Mandant hat gegenüber seinem Verteidiger, der eine nicht autorisierte Erklärung im Rahmen eines Strafprozesses für ihn abgibt, nur dann einen Geldentschädigungsanspruch, wenn nach Abwägung aller Umstände eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt.
- Landgericht Hamburg, Beschluss v. 08.01.2008 - Az.: 164 Gs 1082/07
- Landgericht Frankenthal, Urteil v. 14.02.2008 - Az.: 2 HK.O 175/07
- Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil v. 23.01.2008 - Az.: 3 Sa 305/07
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 11.08.2011 - Az.: 26 W (pat) 109/10
- Leitsatz:
Zwischen den Begriffen "IMOVIE" und "iMOVE" besteht keine Verwechslungsgefahr für den Bereich IT-Produkte. Gerade der Wortbestandteil "Movie" ist sowohl klanglich als auch schriftbildlich dominant und wird von dem Verbraucher bewusst wahrgenommen.
- Landgericht Bonn, Urteil v. 21.04.2011 - Az.: 14 O 184/10
- Leitsatz:
Die Reklame für Zahnimplantate zum Preis von pauschal 888,- EUR ist rechtswidrig. Dies gilt vor allem dann, wenn die Werbung reißerisch aufgemacht ist. Der Preis für Zahnbehandlungen ist gesetzlich in der Gebührenordnung für Zahnärzte festgelegt, so dass eine Abweichung hiervon wettbewerbswidrig ist.
- Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss v. 04.08.2011 - Az.: 6 W 70/11
- Leitsatz:
Um den Interessen des Verbraucherschutzes gerecht zu werden, ist bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ein Streitwert von 15.000,- EUR gerechtfertigt. Es besteht ein erhebliches Allgemeininteresse daran, dass der Kunde fehlerfrei über sein Widerrufsrecht informiert wird. Diese Rechtsprechung ist nicht übertragbar auf die Fälle der Mitbewerber, da hier nur mittelbare Interessen der Konkurrenten betroffen sind.
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 25.01.2008 - Az.: 5 W 371/07
- Leitsatz:
Missbräuchliche Gerichtsstandswahl im Lauterkeitsrecht.
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 15.02.2008 - Az.: Not 26/07

