Urteile neu online gestellt
- Bundeskartellamt , Beschluss v. 29.06.2001 - Az.: B 5 - 51522 - U 24/01
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 17.03.2011 - Az.: I ZR 170/08
- Leitsatz:
Wirbt ein Autohaus mit den Worten "KFZ-Vertragspartner" ist dies irreführend, wenn es sich tatsächlich nicht um einen offiziellen Vertragspartner handelt. Der Kunde erhält den Eindruck, dass der Vertragspartner ein Vertragshändler ist, der über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
- Landgericht Frankfurt, Beschluss v. 06.10.2011 - Az.: 2-03 O 437/11
- Leitsatz:
1. Das Führen und Bewerben des Titels "Fachanwalt für Markenrecht" und "Fachanwalt für Vertragsrecht" ist rechtswidrig. Ein derartiger Fachanwaltstitel existiert nicht.
2. Eine Autocomplete-Funktion, welche dem User der Webseite eine automatische Vorschlagsliste mit Fantasie-Fachanwaltstiteln vorgibt, ist nicht zulässig. - Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 08.09.2011 - Az.: 16 U 43/11
- Leitsatz:
Eine Fluglinie darf in ihren AGB-Klauseln nicht festlegen, dass einem Kunden der Flug verweigert wird, wenn er die Kreditkarte, mit welcher der Flug bezahlt worden ist, nicht vorlegt. Es stellt eine unangemessene Benachteiligung dar, wenn er für den Flug ein neues Ticket erwerben muss.
- Bundeskartellamt , Beschluss v. 26.01.2001 - Az.: B 3 - 25130 - U - 110/2000
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 17.05.2001 - Az.: I ZR 216/99
- Leitsatz:
1. Die Verwendung eines beschreibenden Begriffs als Domain-Name ist nicht generell wettbewerbswidrig.
2. Im Einzelfall kann in der Verwendung eines beschreibenden Begriffs als Domain-Name eine irreführende Alleinstellungsbehauptung liegen. - Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 29.04.2008 - Az.: 11 U 32/04 (Kart)
- Leitsatz:
1. Die DENIC hat kartellrechtlich eine marktbeherrschende Stellung iSd. § 19 Abs.2 Nr.1 GWB.
2. Der Automobilhersteller Volkswagen hat gegen die DENIC einen Anspruch auf Zuteilung einer zweistelligen DE-Domain (hier: "vw.de"). Denn der Automobilhersteller Volkswagen wird gegenüber anderen Mitbewerbern - z.B. den Bayerischen Motorenwerken (BMW), die im Internet unter der Domain "bmw.de" auftreten - sachlich nicht gerechtfertigt ungleich behandelt.
3. Der Anspruch wäre nur dann nicht gegeben, wenn eine entsprechende Top-Level-Domain (".vw") existieren würde. - Landgericht Aschaffenburg, Urteil v. 19.08.2011 - Az.: 2 HK O 54/11
- Leitsatz:
Für einen gewerblich genutzten Facebook-Account besteht eine Impressumspflicht. Die Angaben müssen leicht erkennbar und ohne aufwendiges Suchen auffindbar sein. Die Verlinkung auf die eigene Webseite reicht nicht aus, um die Voraussetzungen der Impressumspflicht zu erfüllen.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 09.11.2010 - Az.: 5 U 69/09
- Leitsatz:
Ein Hotel muss es hinnehmen, dass in einem Bildband eine Fotografie veröffentlicht ist, auf der das geschützte Markenzeichen des Hotels und ein nackter, unscharf abgebildeter Mann zu sehen sind. Das Bild hat keinen pornografischen Inhalt und ist von der Kunstfreiheit geschützt.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 14.09.2011 - Az.: 26 W (pat) 502/11
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Berliner Reichstagsbrand" ist als Marke für den Bereich Getränke eintragbar und verstößt nicht gegen die guten Sitten.

