Urteile neu online gestellt

Bundesgerichtshof , Urteil v. 20.07.2006 - Az.: I ZR 228/03
Leitsatz:

a) Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die über zwei Links erreichbar ist (hier: die Links "Kontakt" und "Impressum"), kann den Voraussetzungen entsprechen, die an eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit i.S. von § 6 TDG und § 10 Abs. 2 MDStV zu stellen sind.
b) Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der Informationen i.S. von § 1 Abs. 1 BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 21.09.2011 - Az.: 5 U 164/08
Leitsatz:

Für eine graphische Darstellung, die eine gezeichnete Szene mit Tieren und einem bestimmten prägnanten Slogan zeigt, besteht wettbewerbliche Eigenart. Die unlautere Nachahmung einer ähnlich gestalteten Szene ist daher rechtswidrig.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 04.11.2011 - Az.: I ZR 145/10
Leitsatz:

Die im Urheberrechtsgesetz vorgesehene Kostendeckelung auf 100,- EUR für einfach gehaltene Rechtsverstöße ist dann nicht anwendbar, wenn die Rechtsverletzung im Jahr 2007 stattgefunden hat. Zu diesem Zeitpunkt war der § 97a UrhG noch nicht in Kraft getreten. Dies gilt auch dann, wenn die eigentliche Aufforderung zur Zahlung der Abmahnkosten erst im Jahr 2009 versendet wurde.

Amtsgericht Muenchen, Urteil v. 05.05.2011 - Az.: 172 C 28687/10
Leitsatz:

Eine Online-Partnerplattform erstellt Persönlichkeitsprofile aufgrund mathematischer Algorithmen und geschieht vollautomatisch. Eine persönliche Beratung oder ein besonderes Vertrauensverhältnis liegt nicht vor. Insofern handelt es sich bei dem Angebot nicht um sogenannte "Dienste höherer Art". Eine außerordentliche Kündigung aufgrund besonderer Vertrauensstellung ist daher nicht möglich.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 10.05.2001 - Az.: 6 U 72/00
Bundesgerichtshof , Urteil v. 12.05.2011 - Az.: I ZR 119/10
Leitsatz:

Es ist nicht von einer wettbewerbswidrigen Irreführung auszugehen, wenn ein Unternehmen für seine Produkte und für seinen Service mittels Google AdWords mit folgendem Slogan wirbt:

"Original Druckerpatronen innerhalb 24 Stunden".

Dies gilt zumindest dann, wenn die erläuternden Einschränkungen unmittelbar auf der Webseite abrufbar sind und der Kunde mit ihnen aufgrund der alltäglichen Praxis - beispielsweise kein Versand an Sonn-und Feiertagen - rechnet.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 27.09.2011 - Az.: 27 W (pat) 560/10
Leitsatz:

Der Begriff "PLATIN SCHALLPLATTE" ist als Marke für den Bereich Ton- und Bildträger aller Art nicht eintragbar. Der Bezeichnung fehlt jegliche Unterscheidungskraft.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 22.09.2011 - Az.: 10 U 131/10
Leitsatz:

Die Filmaufnahmen der Sendung "EXTRA - Das RTL Magazin", die angebliche Missstände und Dumping-Bedingungen in einem Bäckereibetrieb dokumentieren sollen, sind rechtswidrig. Die heimlich angefertigten Aufnahmen enthalten keine Belege oder Nachweise dafür, dass die Vorwürfe der Wahrheit entsprechen.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 03.05.2007 - Az.: 3 U 20/05
Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 13.01.2011 - Az.: I-2 U 143/10
Leitsatz:

Der in einem Online-Formular vorformulierte Gewährleistungsausschluss ist rechtswidrig, wenn die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden und der Anwender dadurch unangemessen benachteiligt wird. Etwas anderes gilt auch nicht dann, wenn die Parteien zuvor vereinbart haben, dass das Online-Formular in dieser Form verwendet werden soll.