Urteile neu online gestellt

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 30.01.2007 - Az.: 9 U 131/06
Kammergericht Berlin, Beschluss v. 19.10.2011 - Az.: 25 W 73/11
Leitsatz:

Die Satzung eines Zoophilie-Vereins verstößt gegen die Vorschriften des Tierschutzgesetzes, so dass der Verein nicht in das Vereinsregister eingetragen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Mitglieder erklären, dass den Tieren keine Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Denn ein Tier kann seinen Willen als Sexualpartner nicht objektiv äußern und sich gegen Schmerzen adäquat zur Wehr setzen.

Landgericht Frankfurt, Urteil v. 24.08.2011 - Az.: 3-08 O 65/11
Leitsatz:

Es ist nicht zwingend von einem Rechtsmissbrauch auszugehen, wenn ein Abgemahnter gleichzeitig von mehreren Anspruchstellern in Anspruch genommen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Abmahner wirtschaftlich miteinander verflochten sind. Voraussetzung ist jedoch, dass unterschiedliche Rechte verletzt worden sind.

Landgericht Koeln, Urteil v. 09.11.2011 - Az.: 28 O 225/11
Leitsatz:

Lauert ein Paparazzi einem bekannten Wettermoderator vor dessen Haus auf, wartet in einem parkenden Auto auf ihn und observiert diesen tagelang, so ist es nicht rechtswidrig, wenn der Prominente den Paparazzi fotografiert und dieses Bild veröffentlicht wird. Das öffentliche Berichterstattungsinteresse überwiegt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Prominenten. Es stellt ein zeitgeschichtliches Ereignis dar und dokumentiert den teilweise rücksichtlosen Umgang der Medien mit den Prominenten.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 12.05.2011 - Az.: I ZR 53/10
Leitsatz:

Ein urheberrechtlicher Schutz ist grundsätzlich dann gegeben, wenn ein Werk die erforderliche Schöpfungshöhe aufweist. Bei Gebrauchsgegenständen, die überwiegend aus technischen Merkmalen bestehen, liegt dieser Urheberrechtsschutz nur dann vor, wenn besondere künstlerische Gestaltungsmerkmale zu erkennen sind.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 16.09.2011 - Az.: 38 O 7/11
Leitsatz:

Verpflichtet sich ein Unternehmen, in einer Unterlassungserklärung, keine geschützten Kennzeichen zu verwenden, liegt ein Verstoß gegen diese Unterlassungsverpflichtung vor, wenn bei Google Maps das Kennzeichen auffindbar ist. Denn dieses Unternehmen ist für Rechtsverstöße bei Google Maps verantwortlich. Dies gilt zumindest dann, wenn das Unternehmen zuvor die Angaben bei Google veranlasst hat.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 09.11.2007 - Az.: 5 W 276/07
Kammergericht Berlin, Urteil v. 10.02.2006 - Az.: 9 U 105/05
Bundesgerichtshof -, Urteil v. 17.08.2011 - Az.: I ZR 134/10
Leitsatz:

1. Es ist von einem Wettbewerbsverstoß auszugehen, wenn ein Vertreiber von Zeitschriftenabonnements unbestellt Waren zusendet und in einer "Auftragsbestätigung" erklärt, dass der Kunde angeblich die Zeitschriften bestellt hat und nun prüfen soll, ob die Fortführung des Zeitschriftenabonnements in Frage kommt. Dies stellt eine unzumutbare Belästigung dar.
2. Ein Wettbewerbsverstoß liegt auch dann vor, wenn ein Unternehmer zwar irrtümlich von einer Bestellung ausgeht, dieser Irrtum aber im Verantwortungsbereich des Unternehmens liegt.
3. Ein Merachant haftet für die von seinem Affiliate begangenen Wettbewerbsverletzungen.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 24.08.2011 - Az.: 12 O 329/11
Leitsatz:

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