Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 02.05.2002 - Az.: 3 U 216/01
- Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 12.09.2002 - Az.: 6 U 128/01
- Amtsgericht Bergisch_Gladbach, Urteil v. 16.06.2011 - Az.: 60 C 37/11
- Leitsatz:
Äußert sich eine Frau über ihren Ex-Ehemann nach der Scheidung auf Facebook dazu, dass ein Anwalt teurer als ein Auftragskiller ist und dass es eigentlich unbezahlbar ist, den Ex-Ehemann "los zu sein", dann stellt dies eine rechtswidrige Beleidigungen dar. Der Ex-Ehemann hat einen Anspruch darauf, dass die ihm durch den Rechtsverstoß entstandenen Rechtsanwaltskosten erstattet werden.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 20.04.2011 - Az.: 2a O 30/11
- Leitsatz:
Auch eine geschäftliche Bezeichnung ist Teil des Namens einer Person. Daher besteht auch ein Anspruch darauf, dass auch die geschäftliche Bezeichnung nebst Vor- und Nachname unentgeltlich in einem Online-Telefonverzeichnis angegeben wird.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 09.06.2011 - Az.: 30 W (pat) 547/10
- Leitsatz:
Für den Werbeslogan "Das ist meine Apotheke" besteht für die Bereiche Dienstleistungen und Werbung für Apotheken kein Markenschutz. Der durchschnittliche Verbraucher wird in der Aussage einen unmittelbaren Hinweis sehen und keinen Herkunftsnachweis.
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 04.10.2002 - Az.: 23 U 92/02
- Oberlandesgericht Bremen, Urteil v. 28.03.2002 - Az.: 2 U 121/00
- Landgericht Berlin, Beschluss v. 06.10.2011 - Az.: 15 O 377/11
- Leitsatz:
Wikipedia ist untersagt, ohne die Einwilligung der Erben von Loriot, Abbildungen von Briefmarken mit von Loriot gezeichneten Motiven sowie den Schriftzug "Loriot" zu veröffentlichen. Der Betreiber von Wikipedia haftet für diesen Urheberrechtsverstoß, weil er nach Kenntniserlangung der Rechtsverstöße nicht reagiert hat.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 28.10.2011 - Az.: 28 O 747/11
- Leitsatz:
Die Bildveröffentlichung einer bekannten Schauspielerin mit ihrem angeblich neuen Lebensgefährten stellt ein Bildnis der Zeitgeschichte dar, so dass der Fotoabdruck zulässig ist. Es besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an den Umständen der vorherigen Trennung ihres Mannes und an der angeblichen neuen Beziehung.
- Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 31.10.2011 - Az.: 2 SsRs 28/11
- Leitsatz:
Der Einsatz jugendlicher Alkohol-Testkäufer ist zum Schutz Jugendlicher vor den Gefahren des Alkoholkonsums zulässig. Ein von der Polizei angeleiteter Testkauf stellt keine Tatprovokation und damit auch kein Verfahrenshindernis dar.

