Urteile neu online gestellt
- Arbeitsgericht Wiesbaden, Urteil v. 10.09.2003 - Az.: 3 Ca 230/03
- Amtsgericht Westerburg, Urteil v. 14.03.2003 - Az.: 21 C 26/03
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 20.10.2011 - Az.: 29 U 2357/11
- Leitsatz:
Ist eine Anzeige so gestaltet, dass das beworbene Produkt mit sämtlichen Informationen beschrieben wird, aufgrund derer sich der Verbraucher zum Kauf entschließen kann, besteht eine Informationspflicht des Anbieters. Diese Pflicht besteht nicht, wenn es sich um bloße Aufmerksamkeitswerbung handelt.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 28.11.2011 - Az.: 12 O 329/11
- Leitsatz:
Ein durch Reklame finanziertes Internet-Portal, auf dem auch werbende Pressemitteilungen zum Abruf bereit gehalten werden, muss bereits die Anleser so gestalten, dass für den User unmissverständlich klar wird, dass es sich um eine "Anzeige" bzw. "Werbung" handelt. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der strikten Trennung zwischen Werbung und redaktionellem Text vor.
- Amtsgericht Torgau, Urteil v. 03.07.2003 - Az.: 2 C 189/03
- Amtsgericht Rostock, Urteil v. 28.01.2003 - Az.: 43 C 68/02
- Amtsgericht Moenchengladbach, Urteil v. 29.04.2003 - Az.: 5 C 286/02
- Amtsgericht Herford, Urteil v. 24.07.2003 - Az.: 12 C 574/03
- Amtsgericht Hannover, Urteil v. 19.02.2003 - Az.: 526 C 15759/02
- Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 17.11.2011 - Az.: 13 U 168/11
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Kanzlei-Niedersachsen" ist zulässig und verstößt nicht gegen berufsrechtliche Vorschriften von Anwälten. Es liegt keine rechtswidrige Allein- und Spitzenstellungswerbung vor. Der Kunde geht davon aus, dass die Bezeichnung lediglich den Sitz und die geschäftliche Tätigkeit benennt.

