Urteile neu online gestellt

Bundesgerichtshof_1 , Urteil v. 13.11.2003 - Az.: I ZR 141/02
Leitsatz:

Bei dem Vertrieb von Gebrauchtfahrzeugen im Wege einer als "Auktion" bezeichneten Verkaufsaktion im Internet ("umgekehrte Versteigerung") wird keine Auktion veranstaltet, wie sie von öffentlich bestellten und vereidigten Auktionatoren im Rahmen der Gewerbeordnung und der Versteigerungsverordnung durchgeführt wird. Der maßgebliche Markt i.S. von § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG, an dem die Befugnis der klagenden berufsständischen Vereinigung von Auktionatoren zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zu messen ist, ist daher die Veräußerung von Gebrauchtfahrzeugen.

Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 12.07.2011 - Az.: 4 U 188/11
Leitsatz:

Eine Presseberichterstattung über den Suizid des Sohnes einer ehemaligen Ministerin ist rechtswidrig und verletzt diese in ihrem Recht, mit der Trauer allein gelassen zu werden und den Tod zu verkraften. Der Zeitungsartikel stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der Betroffenen dar und kann einen Geldentschädigungsanspruch in Höhe von 8.000,- EUR auslösen.

Landgericht Muenchen, Beschluss v. 11.11.2011 - Az.: 1 S 12752/11
Leitsatz:

Eine Videoüberwachung einer Park-Tiefgarage ist auch dann nicht zwingend gerechtfertigt, wenn es in der Vergangenheit zu mehreren Diebstählen oder Sachbeschädigungen gekommen ist. Es reicht zur Abschreckung der Täter aus, dass Kameraattrappen oder Warnschilder aufgestellt werden.

Landgericht Koeln, Urteil v. 30.03.2011 - Az.: 28 O 716/10
Leitsatz:

Eltern haften aufgrund ihrer Stellung als Anschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen, die ihre Kinder in P2P-Musiktauschbörsen begangen haben. Eine Haftung entfällt ausnahmsweise nur dann, wenn die Eltern entlastende Tatsachen vortragen, die auf eine pflichtgemäße Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht schließen lassen. Zur Verhinderung der Urheberrechtsverletzungen muss alles getan werden, was für einen verständigen Aufsichtspflichtigen zumutbar ist.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 21.10.2011 - Az.: 5 U 93/11
Leitsatz:

Ein Unternehmen muss den Kunden darüber aufklären, dass seine Unterschrift an der Haustür zu einem Vertragsschluss führen kann, wenn mit der Post-Ident-Sendung ein Vertragsschluss verknüpft wird. Unterlässt das Unternehmen dies, so handelt es wettbewerbswidrig.

Amtsgericht Meldorf, Beschluss v. 11.07.2011 - Az.: 83 C 568/11
Leitsatz:

Die Videoüberwachung des eigenen Grundstücks kann erlaubt sein, wenn schwerwiegende Rechtsverletzungen begangen worden sind und ihnen ohne die Überwachung nicht zumutbar begegnet werden kann. Es liegt aber eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts Dritter vor, wenn die Videoüberwachung auch ein Bewegungsprofil des Nachbarn aufzeichnet, ohne dass dieser in die Aufnahmen eingewilligt hat.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 13.11.2003 - Az.: I ZR 40/01
Leitsatz:

Die Bewerbung und Durchführung einer "umgekehrten Versteigerung" von Gebrauchtfahrzeugen im Internet, bei der der Anfangspreis des angebotenen Fahrzeugs alle 20 Sekunden um 250,00 DM sinkt, verstößt jedenfalls dann weder gegen § 7 Abs. 1 UWG noch gegen § 1 UWG unter dem Gesichtspunkt des Einsatzes aleatorischer Reize, wenn sich der "Auktionssieger" nach Abschluss der Veranstaltung ohne finanzielle Nachteile erkennbar frei entscheiden kann, ob er das "ersteigerte" Fahrzeug zu dem erzielten Preis erwerben will.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 09.10.2003 - Az.: I ZR 167/01
Leitsatz:

a) Bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung einer von einem Arzt in seinem Internetauftritt gemachten Mitteilung ist zu berücksichtigen, daß diese niemandem unverlangt als Werbung aufgedrängt, sondern nur von denjenigen Internetnutzern wahrgenommen wird, die an entsprechenden Informationen interessiert sind.
b) Die Mitteilung eines Arztes in seinem Internetauftritt, bestimmte Tätigkeitsgebiete stellten seine Praxisschwerpunkte dar, enthält nur die Angabe, er sei auf diesen Gebieten nachhaltig tätig und verfüge deshalb dort über besondere Erfahrungen. Eine Aussage über die Tätigkeitsgebiete und Erfahrungen anderer Ärzte ist damit nicht verbunden.
c) Die Mitteilung eines Arztes in seinem Internetauftritt, daß er bestimmte Tätigkeiten durchführt, ist nicht deshalb unrichtig, weil diese Tätigkeiten auch von nahezu jedem anderen Arzt in mehr oder weniger großem Umfang ausgeübt werden oder zumindest ausgeübt werden können.
d) Das vom werbenden Arzt zu beachtende Sachlichkeitsgebot verlangt von diesem nicht, sich auf die Mitteilung nüchterner Fakten zu beschränken. Vielmehr ist, da darüber hinausgehende Angaben ebenfalls zu dem - auch emotional geprägten - Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient beitragen können, eine "Sympathiewerbung" zulässig, soweit durch sie nicht der Informationscharakter in den Hintergrund gedrängt wird.

Amtsgericht Bremen, Urteil v. 20.10.2011 - Az.: 9 C 0430/11
Leitsatz:

Die Forderungsabtretung eines Auskunftsdienstes an ein Inkassounternehmen verstößt gegen das Fernmeldegeheimnis. Durch das Telekommunikationsgesetz sind Abtretungsverträge nicht geschützt. Der Dienstleister muss Inhaber der Forderung bleiben.

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 26.10.2011 - Az.: 2 BvR 15/11
Leitsatz:

Ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung setzt den Verdacht einer Straftat voraus. Die Verdachtsgründe müssen über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausgehen. Ein Foto auf einer Homepage ist nicht als alleiniges Verdachtsmoment geeignet.