Urteile neu online gestellt
- Landesarbeitsgericht Koeln, Urteil v. 11.04.2006 - Az.: 9 Sa 1546/05
- Landesarbeitsgericht Koeln, Urteil v. 04.12.2006 - Az.: 14 Sa 873/06
- Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss v. 07.04.2006 - Az.: 10 TaBV 1/06
- Amtsgericht Meldorf, Urteil v. 21.07.2011 - Az.: 81 C 241/11
- Leitsatz:
Die Abtretung aus einem Telekommunikationsvertrag ist nichtig. Die Vertraulichkeit der Information, die durch das Fernmeldegeheimnis geschützt wird, kann in einem solchen Fall nicht gewährleistet werden.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 27.10.2011 - Az.: 30 W (pat) 523/11
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Frühstückskreis" kann im Bereich der Ernährungsberatung nicht als Marke eingetragen werden, da es an der Unterscheidungskraft fehlt.
- Amtsgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 12.12.2011 - Az.: 31 C 2528/11 (17)
- Leitsatz:
Der sogenannte fliegende Gerichtsstand erlaubt der klagenden Partei keine willkürliche Wahl des Gerichtsstands. Für die örtliche Zuständigkeit ist erforderlich, dass sich der behauptete Rechtsverstoß in dem konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt hat.
- Landesarbeitsgericht Duesseldorf, Urteil v. 17.07.2006 - Az.: 14 Sa 334/06
- Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 17.11.2011 - Az.: 6 W 234/11
- Leitsatz:
Der urheberrechtswidrige Upload eines einzelnen Musikstücks in einer P2P-Musiktauschbörse rechtfertigt einen Streitwert von 3.000,- EUR.
- Landarbeitsgericht Mainz, Urteil v. 18.08.2011 - Az.: 2 Sa 232/11
- Leitsatz:
Es stellt nicht zwingend einen wichtigen Kündigungsgrund dar, wenn ein Angestellter seinen Vorgesetzten als "Wichser" und "Arschloch" bezeichnet. Eine Abmahnung kann ausreichend sein, wenn der Vorgesetzte den Angestellten provoziert, unberechtigt kritisiert und ihm unberechtigter Weise mit einer Kündigung droht.
- Oberlandesgericht Bremen, Urteil v. 15.06.2011 - Az.: 1 U 6/11
- Leitsatz:
Ein Telekommunikationsdienstleister ist verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten eine Vollprüfung durchzuführen, wenn ein Teilnehmer eine Rechnung beanstandet hat. Andernfalls kann nicht glaubhaft nachgewiesen werden, dass die in Anspruch genommene Verbindungsleistung in zutreffender Weise erfasst wurde und ein Entgeltanspruch entstanden ist.

