Urteile neu online gestellt
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 25.11.2011 - Az.: 5 W 175/11
- Leitsatz:
Es ist von einem rechtsmissbräuchlichen Vorgehen auszugehen, wenn bei der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche die Generierung der Rechtsanwaltskosten im Vordergrund steht und nicht der faire Wettbewerb. Dies ist dann der Fall, wenn bei einem einheitlichen Sachverhalt getrennte Verfahren angestrengt werden.
- Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 30.03.2011 - Az.: 57 C 14084/10
- Leitsatz:
Auch wenn Gedichte auf einem Online-Portal kostenlos für private Zwecke zur Verfügung gestellt werden, so stellt die Übernahme für eine durch Werbung finanzierte Internetseite einen Urheberrechtsverstoß dar. Kann die Urheberin anhand von Rechnungen nachweisen, dass sie üblicherweise eine Lizenz in Höhe von 75 Cent pro Zeichen erhält, so steht ihr diese Summe in Form von Schadensersatz zu.
- Landgericht Lueneburg, Urteil v. 30.09.2011 - Az.: 4 S 44/11
- Leitsatz:
Die Zusendung nicht gewünschter Postwurfsendungen stellt einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Der Verbraucher ist nicht gezwungen einen Aufkleber mit den Worten "Werbung - Nein Danke" anzubringen. Es reicht aus, dass er dem Unternehmen mitteilt, dass er eine derartige Werbung nicht wünscht.
- Landesarbeitsgericht Rheinland_Pfalz, Urteil v. 02.03.2006 - Az.: 4 Sa 958/05
- Landesarbeitsgericht Koeln, Urteil v. 19.09.2006 - Az.: 9 (4) Sa 173/06
- Oberlandesgericht Dresden, Beschluss v. 05.08.2011 - Az.: 4 W 624/11
- Leitsatz:
Es besteht kein Unterlassungsanspruch bei herabsetzenden Äußerungen über Dritte, welche gegenüber einem Notar abgegeben werden. Der Notar ist insoweit zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht bleibt auch nach Erlöschen des Amtes bestehen.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 21.10.2011 - Az.: V ZR 265/10
- Leitsatz:
Die Installation von Überwachungskameras auf der Wand eines Hauses, welches einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehört, kann rechtswidrig sein, wenn kein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Ein angeblicher Nachbarschaftsstreit, der befürchten lässt, dass die zerstrittenen Parteien sich möglicherweise rechtswidrig verhalten werden, stellt nicht einen derartigen Grund dar.
- Landesarbeitsgericht Koeln, Beschluss v. 19.01.2006 - Az.: 6 TaBV 55/05
- Landesarbeitsgericht Koeln, Beschluss v. 18.10.2006 - Az.: 28 O 364/06
- Landesarbeitsgericht Koeln, Urteil v. 11.09.2006 - Az.: 14 Sa 571/06

