Urteile neu online gestellt

Bundesgerichtshof , Urteil v. 25.10.2011 - Az.: VI ZR 93/10
Leitsatz:

Ein Hostprovider eines Blogs kann für die Rechtsverletzungen Dritter, die auf dem Blog blogspot.com begangen werden, haften. Dies gilt zumindest dann, wenn er trotz Kenntnis des Rechtsverstoßes die Webseiten abrufbar hält.

Amtsgericht Muenchen, Urteil v. 23.11.2011 - Az.: 142 C 2564/11
Leitsatz:

Ein Internetanschlussinhaber haftet für eine P2P-Urheberrechtsverletzung auch dann, wenn er behauptet keinen Computer und keinen WLAN-Router mehr zu haben. Auch das Argument, dass man nicht in der Lage ist, einen PC zu bedienen, lässt die Vermutung der Verantwortlichkeit nicht entfallen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 26.06.2006 - Az.: 8 TaBV 4/06
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.05.2006 - Az.: 6 Sa 787/05
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.01.2006 - Az.: 10 Sa 328/05
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz_1, Urteil v. 13.11.2006 - Az.: 7 Sa 1029/05
Landgericht Berlin, Urteil v. 06.10.2011 - Az.: 27 O 497/11
Leitsatz:

Die Verbreitung eines Bildnisses mittels Embedded Code ohne Einwilligung des Abgebildeten begründet einen Unterlassungsanspruch.

Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 05.12.2011 - Az.: 36a C 279/11
Leitsatz:

1. Wird ein Film in einer P2P-Tauschbörse anderen Mitgliedern zum Download angeboten, so steht dem Rechteinhaber ein Schadensersatz in Höhe von 250,- EUR zu.
2. Die Begrenzung der Abmahnkosten auf 100,- EUR kommt nicht in Betracht, da die öffentliche Zugänglichmachung eines Spielfilms in einer P2P-Tauchbörse keine unerhebliche Rechtsverletzung mehr ist.

Landgericht Berlin, Urteil v. 01.11.2011 - Az.: 6 O 479/11
Leitsatz:

Die SCHUFA ist verpflichtet, auf Anfrage die Zusammensetzung des von ihr ermittelten Scorewerts anzugeben. Hierfür muss sie die Elemente, Daten und Merkmale nennen, die zur Bildung des ganz individuellen Wertes geführt haben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 13.11.2006 - Az.: 7 Sa 618/06