Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 13.10.2011 - Az.: 4 U 141/11
Leitsatz:

Die Werbung mit Testergebnissen ohne Angabe der Fundstelle ist unlauter. Dem steht eine Werbung gleich, deren Gestaltung dem Verbraucher den Hinweis auf die Fundstelle nicht leicht und eindeutig zugänglich macht.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 18.10.2011 - Az.: 20 U 36/11
Leitsatz:

Ein Apotheker, der mit der Anzeige "Holen Sie sich ihre Praxisgebühr zurück" wirbt, handelt nicht wettbewerbswidrig.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 20.10.2011 - Az.: 6 U 101/11
Leitsatz:

In einem anhängigen Verfügungsverfahren ist ein Antrag des Antragsgegners auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Antragsteller prozessual unzulässig. Die Vorschriften über das einstweilige Verfügungsverfahren sehen eine solche Gegenverfügung nicht vor.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 21.10.2011 - Az.: 6 U 64/11
Leitsatz:

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber einem Dritten, der neben dem berechtigterweise Abmahnenden ebenfalls klagebefugt ist, setzt voraus, dass die Erklärung geeignet erscheint, den Verletzer ernsthaft von Wiederholungen abzuhalten. Es müssen objektive Gründe vorgelegen haben, die die Abgabe der Unterlassungserklärung gerade gegenüber dem Abmahnenden unzumutbar gemacht haben.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 29.05.2007 - Az.: 5 U 153/06
Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss v. 30.11.2011 - Az.: 13 K 3766/11
Leitsatz:

Der Befragungsbogen zur Zensus-Haushaltsumfrage ist zulässig. Dies gilt zumindest dann, wenn die Fragen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und höchstpersönliche Fragen nur freiwillig beantwortet werden müssen.

Amtsgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 01.12.2011 - Az.: 30 C 1849/11-25
Leitsatz:

Der "Ausuferung des fliegenden Gerichtsstandes" ist Einhalt zu geben. Allein die technische Abrufbarkeit einer Internetseite reicht zur Begründung der örtlichen Zuständigkeit nicht aus. Vielmehr muss sich der Rechtsverstoß an dem Ort des angerufenen Gerichts zwischen den Parteien konkret ausgewirkt haben.

Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 07.12.2011 - Az.: 13 U 130/11
Leitsatz:

In urheberrechtlichen Unterlassungsbegehren sind generalpräventive Gedanken bei der Streitwertbemessung unberücksichtigt zu lassen. Es ist nicht Aufgabe der Streitwertfestsetzung, potentielle weitere Nachahmer abzuschrecken.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 16.11.2007 - Az.: 5 W 341/07
Kammergericht Berlin, Beschluss v. 13.02.2007 - Az.: 5 W 34/07