Urteile neu online gestellt
- Landesarbeitsgericht Koeln, Urteil v. 15.12.2003 - Az.: 2 Sa 816/03
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 16.12.2011 - Az.: 6 U 146/11
- Leitsatz:
Der Werbeslogan "Doppelt so schnell wie normales DSL" ist irreführend, da er beim Verbraucher den Eindruck erweckt, der Anbieter ist in der Lage, seinen Internetkunden eine im Vergleich zur Konkurrenz 100-prozentig schnellere Internetverbindung anzubieten.
- Amtsgericht Montabaur, Beschluss v. 05.05.2011 - Az.: 10 C 505/11
- Leitsatz:
Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter einen Anschluss nach § 45 k TKG nur sperren, sofern der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen von über 75 EUR in Verzug geraten ist und eine vorherige Ankündigung der Sperrung von zwei Wochen erfolgt.
- Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 06.10.2011 - Az.: 6 U 267/10
- Leitsatz:
1. Eine Klausel die eine vertragliche Laufzeitverlängerung von über einem Jahr zum Inhalt hat, ist nicht zwingend wettbewerbswidrig.
2. Eine solche Klausel kommt nur ausnahmsweise und unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht. Sie ist unzulässig, sofern sie den im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen in unangemessener Weise zuwiderläuft.
- Landesarbeitsgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 20.11.2003 - Az.: 9 TaBV 68/03
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 07.03.2003 - Az.: 5 U 240/02
- Landgericht Nuernberg-Fuerth, Urteil v. 26.01.2011 - Az.: 3 O 5593/10
- Leitsatz:
Ein Rechtsanwalt, der für einen seiner Mandanten eine anonyme, rechtsverletzende Titelschutzanzeige schaltet, kann von dem Markenrechtsinhaber als Störer in Anspruch genommen werden.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 22.03.2011 - Az.: 312 O 366/10
- Leitsatz:
BMW kann den Vertrieb von Autoplaketten, auf denen das BMW-Logo abgebildet ist, verbieten lassen, wenn es sich bei den Plaketten nicht um Originale handelt. Ein zulässiges Ersatzteilgeschäft im Sinne des Markenrechts, welches die Benutzung erlauben würde, liegt nicht vor.
- Amtsgericht Schleswig, Beschluss v. 20.12.2011 - Az.: 1 AR 6-34
- Leitsatz:
Der Betreiber der Datenbank openJur muss für die Anforderung von Urteilsabschriften bezahlen. Die gerichtlichen Entscheidungen werden von openJur nicht für Zwecke verlangt, deren Verfolgung überwiegend im öffentlichen Interesse liegt. Eine Befreiung von der Erhebung der Gebühr kommt damit nicht in Betracht.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 04.04.2003 - Az.: 5 U 335/02

