Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Duesseldorf_1, Urteil v. 15.07.2003 - Az.: I-20 U 43/03
- Bundespatentgericht , Urteil v. 14.12.2011 - Az.: 29 W (pat) 3/11
- Leitsatz:
1. Die Wortzusammensetzung "EuroShop" ist als Marke aufgrund fehlender Unterscheidungskraft nicht schutzfähig.
2. "EuroShop" dient vielmehr als Oberbegriff für Billigdiscounterketten. - Amtsgericht Meldorf, Urteil v. 10.08.2010 - Az.: 84 C 200/10
- Leitsatz:
Die Angabe "Original-T-Shirt" und "Wir garantieren, dass es sich bei unseren Angeboten um Originalware handelt" sind als Werbung mit Selbstverständlichkeiten nicht grundsätzlich wettbewerbswidrig.
- Amtsgericht Koeln, Urteil v. 10.10.2011 - Az.: 142 C 518/10
- Leitsatz:
1. Ein Internet-Reisevermittler hat Schäden zu ersetzen, die dem Urlaubsreisenden dadurch entstehen, dass er seine Pflichten aus dem Reisevermittlungsvertrag verletzt hat.
2. Hat der Urlaubsreisende die Pflichtverletzung glaubhaft gemacht, so trägt der Reisevermittler die Beweislast, seine Pflichtverletzung zu widerlegen. - Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 15.07.2003 - Az.: I-20 U 21/03
- Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss v. 25.08.2003 - Az.: 1 Ws (Vollz) 14/03
- Landgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 19.10.2011 - Az.: 3-08 O 136/11
- Leitsatz:
1. Eine Unternehmenspräsenz auf Facebook ohne vollständiges Impressum ist rechtswidrig.
2. Der Schuldner einer Unterlassungserklärung ist nicht befugt, seine Erklärung einzuschränken. - Landgericht Koeln, Urteil v. 30.11.2011 - Az.: 28 O 482/10
- Leitsatz:
1. Sind mehrere eigenständige Rechtsverletzungen begangen worden, so muss der Beklagte jede einzelne Verletzung bestreiten.
2. Ist ein Werk von einer ermittelten IP-Adresse veröffentlicht worden, trifft den Anschlussinhaber die Vermutung, für die Rechtsverletzung verantwortlich zu sein. - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 05.07.2011 - Az.: 7 U 41/11
- Leitsatz:
1. Ein Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung besteht auch dann, wenn der Betroffene eine vorherige Äußerung zum Sachverhalt verweigert hat.
2. Es besteht keine Verpflichtung für den Betroffenen, sich vor Veröffentlichung eines Tatsachenberichts durch einen Dritten zu äußern. - Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 16.12.2003 - Az.: 6 U 161/02

