Urteile neu online gestellt
- Amtsgericht Tuebingen, Beschluss v. 19.08.2011 - Az.: 11 OWi 19 Js 6029/11
- Leitsatz:
In einem Bußgeldbescheid, welcher den Vorwurf einer unmöglichen Kontaktaufnahme über die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse ahndet, müssen ausreichende Feststellungen zu der einem Organ der juristischen Person vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit sowie dazu getroffen werden, aufgrund welcher Umstände diese der juristischen Person zuzurechnen sind. Allein die Schilderung der Pflichtverletzung ist nicht ausreichend.
- Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 17.06.2011 - Az.: 7c C 69/10
- Leitsatz:
Bei dem Online-Angebot einer Partnervermittlung, welches erst nach Eingabe der persönlichen Daten Aufschluss über die Entgeltlichkeit gibt, wird die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt. Eine Klausel, wonach die "Kündigung" schriftlich zu erfolgen hat, verstößt gegen geltendes AGB-Recht, wenn demgegenüber der Vertragsschluss formlos erfolgen konnte.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 08.11.2011 - Az.: 16 O 255/10
- Leitsatz:
Der Hersteller der FRITZ!Box hat gegen einen Hersteller von Jugendschutzsoftware keinen urheberrechtlichen oder markenrechtlichen Unterlassungsanspruch, wenn durch die Installation der Jugendschutzsoftware Funktionen der FRITZ!Box deaktiviert werden. In Betracht kommt allenfalls ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch.
- Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil v. 13.12.2007 - Az.: 10 Sa 505/07
- Landgericht Muenchen, Endurteil v. 04.10.2007 - Az.: 7 O 2827/ 07
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 29.11.2011 - Az.: 7 U 80/11
- Leitsatz:
1. Die dauerhafte Abrufbarkeit eines Internetartikels mit Namensnennung des vermeintlichen Täters zu einem strafrechtlichen Vorwurf kann eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen.
2. Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Artikel aufgrund der Einstellung des Verfahrens nicht mehr aktuell ist. - Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss v. 23.11.2011 - Az.: 2 W 56/11
- Leitsatz:
Gegen eine Bank besteht kein markenrechtlicher Drittauskunftsanspruch. Den Bankangestellten steht ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 01.12.2011 - Az.: III ZR 56/11
- Leitsatz:
Ein Anlageberater kann Veröffentlichungen in der aktuellen Wirtschaftspresse in seiner Beratung nicht außer Betracht lassen. Er hat den Anlageinteressenten über relevante Gesetzesänderungen zu informieren.
- Landgericht Mannheim, Urteil v. 30.01.2007 - Az.: 2 O 71/06
- Landgericht Koeln, Urteil v. 30.11.2011 - Az.: 28 O 654/11
- Leitsatz:
1. Eindrücke, die sich aus Tatsachenberichten ergeben, sind nur dann angreifbar, wenn sie sich dem Leser als unmittelbare Schlussfolgerung aufdrängen.
2. Sie sind rechtmäßig, wenn der gewonnene Eindruck zwar auf falschen Annahmen beruht aber die journalistische Sorgfaltspflicht beachtet wurde.

