Urteile neu online gestellt
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 17.11.2011 - Az.: III ZR 103/10
- Leitsatz:
1. Werden separate Schriftstücke zusammen mit einem Prospekt vertrieben, so sind diese ebenfalls Bestandteile des Prospekts.
2. Äußert sich ein Beiratsmitglied aufgrund besonderer Sachkenntnis zu den Inhalten des Prospekts, so kann eine Haftung aufgrund besonderen Vertrauens entstehen. - Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 22.12.2011 - Az.: I-19 U 35/10
- Leitsatz:
Ein Franchisegeber hat den Franchisenehmer vor Vertragsabschluss über die Rentabilität des Franchisekonzepts aufzuklären. Er hat insbesondere zutreffende Angaben über die erzielbaren Umsätze zu machen. Verstößt der Franchisegeber gegen diese vorvertraglichen Aufklärungspflichten, kann ein Anspruch des Franchisenehmers auf Rückgängigmachung des Vertrags bestehen.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 20.03.2003 - Az.: 3 U 190/02
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 18.12.2003 - Az.: 3 U 117/03
- Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 13.10.2011 - Az.: 6 W 223/11
- Leitsatz:
Ein Anspruch auf Auskunftserteilung wegen öffentlicher Zugänglichmachung eines pornografischen Films im Internet erfordert eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß. Erforderlich ist eine Veröffentlichung innerhalb der relevanten Verwertungsphase, welche bei einem vollständigen Kinofilm regelmäßig sechs Monate beträgt. Nach Ablauf dieses Zeitraums müssen besondere Umstände hinzutreten, die ein Fortdauern der relevanten Verwertungsphase annehmen lassen.
- Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 05.07.2011 - Az.: 6 W 121/11
- Leitsatz:
Ein urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch wegen illegalen Filesharings besteht zwei Jahre nach Erstveröffentlichung des Werks nicht mehr. Von dem geforderten gewerblichen Ausmaß der Rechtsverletzung ist regelmäßig nur dann auszugehen, wenn der Verstoß innerhalb der ersten sechs Monate nach Erstveröffentlichung erfolgt ist.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 09.11.2011 - Az.: I ZR 150/09
- Leitsatz:
Ein Admin-C, welcher einer im Ausland ansässigen Firma eine Blankoeinwilligung zur Registrierung frei werdender Domainnamen erteilt, haftet als Störer, wenn eine Überprüfung der frei werdenden Domains durch den Admin-C nicht erfolgt und durch die Registrierung Rechte Dritter verletzt werden.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 13.02.2003 - Az.: 3 U 138/02
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 11.09.2003 - Az.: 5 U 69/03
- Oberlandesgericht Hamburg_1, Urteil v. 06.11.2003 - Az.: 5 U 64/03

