Urteile neu online gestellt
- Bundespatentgericht , Urteil v. 05.10.2011 - Az.: 26 W (pat) 512/11
- Leitsatz:
Die Wort-/Bildmarke "WESER KURIER" besteht lediglich aus nicht schutzfähigen, beschreibenden Sachangaben, die auf ein lokales Nachrichtenangebot hinweisen und keinen Rückschluss auf einen bestimmten Geschäftsbetrieb zulassen.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 14.09.2011 - Az.: 28 O 482/05
- Leitsatz:
Die Nutzung von Software entgegen den Vereinbarungen im Lizenzvertrag ist rechtswidrig und berechtigt den Rechtsinhaber zur fristlosen Kündigung des Vertrags, sofern der Lizenznehmer die Beseitigung der Pflichtverletzung endgültig verweigert.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 28.09.2011 - Az.: 26 W (pat) 543/10
- Leitsatz:
1. "Stern Tours" besitzt die zur Eintragung als Marke erforderliche Unterscheidungskraft in der Klasse für Reisedienstleistungen.
2. Die betroffenen Verbraucher verbinden die Wortfolge zutreffend mit Angeboten aus dem Hause "Stern" und nicht mit sinnverwandten Begriffen wie "Sternfahrten". - Bundesgerichtshof , Urteil v. 21.12.2011 - Az.: I ZB 56/09
- Leitsatz:
1."Link economy" besitzt die nötige Unterscheidungskraft zur Eintragung ins Markenregister und hat nicht nur einen beschreibenden Inhalt.
2. Ein lediglich beschreibender Inhalt einer Wortfolge besteht insbesondere dann nicht, wenn sich dieser Inhalt erst in mehreren gedanklichen Schritten ergibt. - Landgericht Lueneburg, Beschluss v. 13.01.2011 - Az.: 2 S 86/10
- Leitsatz:
1. Der Abschluss eines Mobilfunkvertrags bei gleichzeitigem Kauf eines Handys stellt eine entgeltliche Finanzierungshilfe dar.
2. Dem Verbraucher steht deshalb ein Widerrufsrecht zu. - Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 14.05.2003 - Az.: 2 U 1234/02
- Oberlandesgericht Jena, Beschluss v. 10.12.2003 - Az.: 2 W 658/03
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 18.03.2003 - Az.: 4 U 14/03
- Oberverwaltungsgericht Lueneburg, Beschluss v. 14.09.2011 - Az.: 18 LP 15/10
- Leitsatz:
1. Einfache aber wiederholte private Nutzungen des Arbeitsplatzcomputers zu privaten Zwecken berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung.
2. Die exzessive Nutzung des Internets und das Abrufen pornografischer Internetseiten stellen wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung dar. - Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 24.11.2011 - Az.: 6 U 277/10
- Leitsatz:
1. Private Unternehmen dürfen nicht unter der Bezeichnung "Stadtwerke" firmieren, da dies zur Irreführung der Verbraucher führt.
2. Eine Irreführung ist dann nicht gegeben, wenn das Unternehmen nur auf einem abgegrenzten Gebiet tätig wird, auf seiner Homepage auf seine Privatheit hinweist und allgemein bekannt ist, dass es sich um ein privates Unternehmen handelt.

