Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 10.04.2003 - Az.: 29 U 1883/03
- Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 30.10.2003 - Az.: 2 U 504/03
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 05.08.2011 - Az.: 324 O 134/11
- Leitsatz:
Das Persönlichkeitsrecht eines Menschen wird nicht dadurch verletzt, dass sich ein Dritter zu Werbezwecken eines ähnlichen Typs bedient.
- Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 05.05.2011 - Az.: I-4 U 161/11
- Leitsatz:
Ein gewerblicher Händler auf eBay muss auch als solcher gekennzeichnet sein. Die Angabe "Privatverkauf" ist irreführend, wenn dadurch die Unternehmereigenschaft des Händlers verschleiert wird.
- Landgericht Freiburg, Urteil v. 10.11.2011 - Az.: 3 S 77/11
- Leitsatz:
1. Bei einer unentgeltlichen Garantieleistung ist die regelmäßige Wartung des Fahrzeugs beim Verkäufer oder in einer Vertragswerkstatt als Voraussetzung für eine Garantie zulässig.
2. Ist ein zusätzliches Entgelt für die Garantievereinbarung zu zahlen, so ist die Entrichtung dieses Entgelts die Gegenleistung für die Garantie und führt zur Unzulässigkeit von fest vereinbarten Wartungsintervallen. - Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 22.10.2003 - Az.: 6 U 112/03
- Landgericht Koeln, Urteil v. 15.11.2011 - Az.: 5 O 344/10
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Winkeladvokatur" ist diffamierend und als Schmähkritik nicht vom Schutz durch die Meinungsfreiheit umfasst.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 13.04.2011 - Az.: VIII ZR 220/10
- Leitsatz:
Ist in einem Kaufvertrag kein Erfüllungsort der Nacherfüllung vereinbart, bestimmt sich dieser nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Natur des Schuldverhältnisses. Lässt sich ein Erfüllungsort der Nacherfüllung hieraus nicht ermitteln, kommt es auf die gesetzliche Bestimmung des § 269 Abs. 2 BGB an. Entscheidend ist dann, an welchem Ort der Verkäufer zum Zeitpunkt der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hatte.
- Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 17.11.2011 - Az.: 6 U 126/11
- Leitsatz:
1. Eine unlautere Irreführung liegt vor, wenn ein Unternehmer gegenüber einem Kunden höchstrichterliche Rechtsprechung falsch wiedergibt oder durch unwahre Angaben eine Rechtsprechung bestreitet.
2. Es ist jedoch nicht irreführend, wenn der Unternehmer die Rechtsprechung für unrichtig hält, und diese Ansicht dem Kunden sachlich darlegt. - Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 09.04.2003 - Az.: 6 U 80/02

