Urteile neu online gestellt
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 09.06.2005 - Az.: I ZR 231/01
- Leitsatz:
Eine Holdinggesellschaft, die die Unternehmensbezeichnung einer Tochtergesellschaft mit deren Zustimmung als Domainname registrieren lässt, ist im Streit um den Domainnamen so zu behandeln, als sei sie selbst berechtigt, die fragliche Bezeichnung zu führen.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 05.10.2005 - Az.: VIII ZR 382/04
- Leitsatz:
BGB § 307 Abs. 1 Satz 2 Ba, Ci
a) Eine klare und verständliche Information des Verbrauchers über zusätzlich zum Warenpreis anfallende Liefer- und Versandkosten im Online-Warenhandel kann erfolgen, ohne dass die Versandkosten noch einmal in einer - auf der für die Bestellung eingerichteten Internetseite unmittelbar vor Abschluss des Bestellvorgangs erscheinenden - "Bestell-Übersicht" neben dem Warenpreis der Höhe nach ausgewiesen werden müssen.
b) Die Klausel "Wenn Sie uns keinen bestimmten Wunsch mitteilen, wird der Wert der Rücksendung Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben oder Sie erhalten beim Nachnahmekauf einen Verrechnungsscheck" in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Versandhandel verstößt gegen das Transparenzgebot. - Oberlandesgericht Zweibruecken, Urteil v. 24.02.2011 - Az.: 4 U 74/10
- Leitsatz:
1. Der isolierte Verkauf von Seriennummern der Software "Adobe Acrobat" ist rechtswidrig.
2. Der Verkauf von Einzelteilen eines Produkts verstößt gegen markenrechtliche Regelungen, da es die Identität der Marke verändert. - Amtsgericht Reinbek, Urteil v. 21.12.2011 - Az.: 5 C 523/11
- Leitsatz:
1. Bei Abmahnungen in Tauschbörsenfällen über P2P Netzwerke ist ein Streitwert von 10.000,- EUR und eine Gebühr von 1,3 zugrunde zu legen.
2. Die Streitwerthöhe von 50.000,- EUR ist insbesondere dann unzulässig, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen der Leistung des Anwalts und der vereinbarten Vergütung besteht. - Bundeasgerichtshof , Beschluss v. 05.07.2005 - Az.: VII ZB 5/05
- Leitsatz:
a) Eine "Internet-Domain" stellt als solche kein anderes Vermögensrecht i. S. v. § 857 Abs. 1 ZPO dar. Gegenstand zulässiger Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO in eine "Internet-Domain" ist vielmehr die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen.
b) Die Verwertung der gepfändeten Ansprüche des Domaininhabers gegen die Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag kann nach §§ 857 Abs. 1, 844 Abs. 1 ZPO durch Überweisung an Zahlungs Statt zu einem Schätzwert erfolgen. - Bundesarbeitsgericht , Urteil v. 24.11.2005 - Az.: 2 AZR 584/04
- Verwaltungsgericht Meiningen, Beschluss v. 15.07.2003 - Az.: 6 D 60009/02 Me
- Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 26.09.2011 - Az.: 6 U 188/11
- Leitsatz:
Für die Zulässigkeit von Werbung mit einem Testergebnis ist nicht entscheidend, ob die Fundstelle "Stiftung Warentest" leicht lesbar ist.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 15.12.2011 - Az.: 4 U 85/11
- Leitsatz:
Ein Application-Service-Providing-Vertrag (ASP) über die Nutzung von E-Mail Dienstleistungen ist ein typengemischter Vertrag mit überwiegend mietvertraglichen Elementen.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 30.09.2011 - Az.: 6 U 54/11
- Leitsatz:
1. Wettbewerbsrechtliche Ansprüche müssen örtlich vor den Landgerichten geltend gemacht werden, an denen die Verletzungshandlung erfolgt ist.
2. Eine missbräuchliche Mehrfachverfolgung liegt auch dann nicht vor, wenn nach dem erfolglosen Verfügungsverfahren zur selben Sache ein Hauptsacheverfahren an einem anderen Ort eingeleitet wird. Dies gilt auch dann, wenn das Verfügungsverfahren in der Klageschrift nicht erwähnt wird.

