Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 04.01.2012 - Az.: 6 U 107/10
- Leitsatz:
In einer markenrechtlichen Streitigkeit müssen besondere Voraussetzungen vorliegen, um die Einschaltung sowohl eine Rechtsanwalts als auch eines Patentanwalts zu rechtfertigen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist nur eine Gebühr erstattungsfähig.
- Bundesverwaltungsgericht , Urteil v. 09.03.2005 - Az.: 6 C 11/04
- Leitsatz:
Stellt ein Gewerbetreibender in seinen Räumen Computer auf, die sowohl zu Spielzwecken als auch zu anderen Zwecken genutzt werden können, so bedarf er der Spielhallenerlaubnis nach § 33i Abs. 1 Satz 1 GewO, wenn der Schwerpunkt des Betriebs in der Nutzung der Computer zu Spielzwecken liegt.
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 13.11.2005 - Az.: 2 BvR 728/05
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 30.12.2011 - Az.: 29 W (pat) 59/10
- Leitsatz:
Die Wortfolge "Dress-for-less" ist lediglich für die Dienstleistung "Vermietung von Werbeflächen im Internet" als Marke eintragungsfähig. Im übrigen fehlt es an der für eine Eintragung erforderlichen Unterscheidungskraft.
- Landgericht Arnsberg, Urteil v. 30.06.2011 - Az.: 8 O 17/11
- Leitsatz:
1. Eine Irreführung durch eine Werbeanzeige liegt grundsätzlich vor, wenn ein Unternehmer durch den Eintrag den Eindruck erweckt, er habe einen Unternehmenssitz an mehreren Orten, obwohl dies nicht der Fall ist.
2. Für die Irreführung ist es ausreichend, dass die Werbung zur Beeinflussung im Allgemeinen abstrakt geeignet ist. Auf die tatsächliche Irreführung im konkreten Einzelfall kommt es nicht an.
- Bundessozialgericht , Beschluss v. 10.02.2005 - Az.: B 4 RA 200/04 B
- Bundessozialgericht , Urteil v. 07.07.2005 - Az.: B 3 KR 29/04 R
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 26.01.2005 - Az.: VIII ZR 79/04
- Leitsatz:
Zum Vorliegen eines Erklärungsirrtums im Falle einer falschen Kaufpreisauszeichnung im Internet, die auf einen im Bereich des Erklärenden aufgetretenen Fehler im Datentransfer zurückzuführen ist.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 23.06.2005 - Az.: I ZR 288/02
- Leitsatz:
Haben ein Unternehmen in den alten und ein Unternehmen in den neuen Bundesländern vor der Wiedervereinigung miteinander verwechselbare Bezeichnungen geführt, sind Kollisionsfälle auch dann nach dem Recht der Gleichnamigen zu lösen, wenn eines der beiden Unternehmen einen regional begrenzten Tätigkeitsbereich hatte und der Schutzbereich seines Zeichens am 3. Oktober 1990 deshalb nicht auf das gesamte Bundesgebiet erstreckt worden ist (im Anschluss an BGHZ 130, 134 - Altenburger Spielkartenfabrik).Die Gleichgewichtslage zwischen zwei gleichnamigen Zeichen wird nicht notwendig dadurch gestört, dass der Zeicheninhaber mit dem regional begrenzten Tätigkeitsbereich das fragliche Zeichen als Domainname für einen Internetauftritt verwendet, der dazu dient, das Unternehmen und sein Angebot vorzustellen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 22.7.2004 - I ZR 135/01, GRUR 2005, 262 = WRP 2005, 338 - soco.de).
- Oberlandesgericht Schleswig, Urteil v. 29.12.2011 - Az.: 6 U 30/11
- Leitsatz:
Ein Beitrag, der dem Layout einer redaktionellen Veröffentlichung ähnelt, ist keine getarnte Werbung, wenn der Werbecharakter der Anzeige offensichtlich hervortritt.

