Urteile neu online gestellt

Bundesgerichtshof , Urteil v. 12.01.2011 - Az.: VIII ZR 346/09
Leitsatz:

Eine Produktabbildung im Internet legt den Umfang der kaufvertraglichen Verpflichtung fest. Der Verkäufer kann sich bei Abbildung einer Zusatzausstattung nicht im Nachhinein darauf berufen, die Zusatzausstattung habe nicht mit veräußert werden sollen.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 07.05.2004 - Az.: 6 U 4/04
Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 23.07.2004 - Az.: 6 U 171/03
Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 07.12.2011 - Az.: 57 C 9013/09
Leitsatz:

Beim Erwerb von Nutzungsrechten darf sich der Letzterwerber nicht auf die Aussage des Vorerwerbers verlassen. Er ist verpflichtet, die gesamte Erwerberkette im Hinblick auf die wirksame Rechteübertragung zu überprüfen.

Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 02.09.2011 - Az.: 2 U 58/11
Leitsatz:

Die Marke "Energiekontor" weist nur eine schwache Kennzeichnungskraft auf. Die Kombination des Wortes "Energiekontor" mit dem Namen eines Unternehmers stellt in erster Linie eine Erläuterung des Gegenstands des Geschäftsbereichs dar und enthält keine hinreichende selbstständige Kennzeichenkraft, um eine Verwechslungsgefahr zwischen der Unternehmensbezeichnung und einer eingetragenen Marke zu begründen.

Landgericht Stuttgart, Urteil v. 27.09.2011 - Az.: 17 O 671/10
Leitsatz:

Die FernUniversität Hagen darf ihren Studierenden nicht mehr als 10 % der Textseiten eines Buchs zu Studienzwecken zugänglich machen. Das Bereitstellen zum Download und zur Speicherung ist auf 3 Seiten beschränkt. Die Überschreitung dieser Werte stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 12.02.2004 - Az.: 8 U 4223/03
Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 20.10.2011 - Az.: 29 U 1499/11
Leitsatz:

Volkswagen kann keine markenrechtlichen Ansprüche daraus herleiten, dass der Springer-Verlag andere "Volks"-Zeichen (insbesondere "Volks.Inspektion" und "Volks.Reifen") benutzt. Insoweit fehlt es an der kennzeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr. Die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke "Volkswagen" wird nicht beeinträchtigt.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 27.10.2011 - Az.: I ZR 134/11
Leitsatz:

Die Verwendung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, das einer eingetragenen Marke ähnlich ist und für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen schafft, ist markenrechtswidrig. Ob eine "markenfeindliche Tendenz" vorliegt, ist unerheblich.

Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 01.11.2011 - Az.: 31 Ss 29/11
Leitsatz:

Der Tatbestand des Betruges ist erfüllt, wenn ein Mahnbescheidsantrag von dem Antragsteller in Kenntnis der Nichtexistenz der geltend gemachten Forderung ausgefüllt wird, um den Rechtspfleger zum Erlass eines Mahnbescheids zu veranlassen.