Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 03.02.2004 - Az.: 4 U 122/03
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 24.08.2004 - Az.: 4 U 51/04
- Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 14.09.2004 - Az.: 8 U 97/04
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.01.2012 - Az.: 33 W (pat) 546/10
- Leitsatz:
"Tor Service 24" ist in der Klasse für Türen und Tore nicht als Marke eintragbar, da der Wort-Bildmarke die nötige Unterscheidungskraft fehlt.
- Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 27.09.2011 - Az.: I-27 W 106/11
- Leitsatz:
Die Mitgliederversammlung eines Vereins kann auch virtuell durchgeführt werden.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 12.01.2012 - Az.: 6 U 813/11
- Leitsatz:
Das zielgerichtete Anschreiben von Personen durch einen Rechtsanwalt, die nicht anwaltlich von diesem vertreten werden, zur Erteilung eines Mandats im Einzelfall ist rechtswidrig.
- Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss v. 15.12.2011 - Az.: 5 B 184/11
- Leitsatz:
1. Die vorläufige Genehmigung zur Einführung eines Produkts (hier: Mentholzigaretten) kann nur erfolgen, wenn dem Hersteller bei Verweigerung der Genehmigung schwere wirtschaftliche Nachteile entstehen und er dadurch in Existenznot gerät.
2. Im Rahmen einer vorläufigen Genehmigung zum Inverkehrbringen eines Produkts, wiegt das Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung schwerer, als das Interesse des Unternehmers am Vertrieb des Produkts. - Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 06.08.2004 - Az.: 6 U 36/04
- Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 25.11.2011 - Az.: 3 U 173/11
- Leitsatz:
1. Die Aussage "Abholung und Bezahlung innerhalb von 7 Tagen" in einem eBay-Angebot begründet kein relatives Fixgeschäft.
2. Ein Deckungskauf, der für einen nicht gelieferten eBay-Artikel vorgenommen wird, muss gleichwertig zum ursprünglichen Artikel sein. - Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 19.02.2010 - Az.: C-119/10
- Leitsatz:
Ein Dienstleister, der lediglich nach Anweisung und im Auftrag eines Dritten Getränkedosen befüllt, die mit einem der Red-Bull-Marke ähnlichen Zeichen versehen sind, kann nicht auf Markenrechtsverletzung in Anspruch genommen werden. Eine selbstständige Benutzung durch den Dienstleister liegt nicht vor.

