Urteile neu online gestellt

Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 01.01.1970 - Az.: II 51/05
Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 26.02.2004 - Az.: I-20 U 204/02
Oberlandesgericht Schleswig, Beschluss v. 28.09.2011 - Az.: 2 W 231/10
Leitsatz:

Der Zusatz "Group" ist für einen Einzelkaufmann nicht zulässig, da diese Bezeichnung eine Irreführung über wesentliche Verhältnisse der Firma darstellt. Die Bezeichnung "Group" wird gemeinhin mit einem Begriff für eine Gesellschaft, eine Firmengruppe oder eine größere Firma gleichgesetzt.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 08.04.2011 - Az.: 6 U 158/10
Leitsatz:

Zwischen den Wortfolgen "DAS GESUNDE PLUS" und "GESUNDHEIT PLUS+" besteht keine Verwechslungsgefahr, da der verständige Verbraucher in der Lage ist, ein Warenverkaufsangebot von einer bestimmten Warenmarke zu unterscheiden.

Landgericht Muenchen, Beschluss v. 24.05.2011 - Az.: 21 O 9065/11
Leitsatz:

Statische IP-Adressen sind Bestandsdaten und keine Verkehrsdaten. Daher besteht für statische IP-Adressen kein urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 30.07.2004 - Az.: I-23 U 186/03
Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main_1, Urteil v. 04.05.2004 - Az.: 11 U 6/02
Landgericht Bochum, Urteil v. 22.12.2011 - Az.: I-4 O 189/11
Leitsatz:

Die Angaben "sofort verfügbar" und "Lieferzeit kann abweichen" in einem Internetangebot sind nicht irreführend, da der durchschnittliche Verbraucher in der Lage ist, die Begriffe zu unterscheiden.

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 07.09.2011 - Az.: 6 W 82/11
Leitsatz:

Ein urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch besteht nur dann, wenn die Software (hier: "Seeder Seek") für die Ermittlung von P2P-Rechtsverstößen nachweislich fehlerfrei funktioniert.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 17.08.2011 - Az.: I ZB 70/10
Leitsatz:

Die Wortfolge "Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V." in den Klassen für Druckerzeugnisse und betriebswirtschaftlicher Beratung besitzt nicht die zur Eintragung einer Marke nötige Unterscheidungskraft.