Urteile neu online gestellt

Amtsgericht Koeln, Urteil v. 20.04.2011 - Az.: 201 C 546/10
Leitsatz:

Die Gesundheitsschädlichkeit eines Stoffs wird durch einen Artikel der freien Enzyklopädie "Wikipedia" als gerichtsbekannt unterstellt.

Verwaltungsgericht Koeln, Beschluss v. 19.04.2011 - Az.: 10 L 488/11
Leitsatz:

Diskriminierende und beleidigende Äußerungen, sog. "Mobbing", gegen einen Mitschüler auf "Facebook" und "StudiVZ", rechtfertigen eine Versetzung des Täter bzw. Mittäters in eine andere Schulklasse.

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 19.01.2012 - Az.: 15 U 195/11
Leitsatz:

Wird im Eilverfahren eine Fristverlängerung für eine Berufungsbegründung gewährt, so widerlegt die volle Ausnutzung dieser Frist die Dringlichkeit der Sache.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 03.03.2011 - Az.: 27 W (pat) 554/10
Leitsatz:

1. Die islamfeindliche Wort-Bildmarke "RCQT" in der Klasse für Lederwaren verstößt gegen die guten Sitten und ist nicht eintragungsfähig.
2. Die fortschreitende liberale Entwicklung der Ansichten über Moral und Sitte betreffen nicht politisch diffamierende, frauenfeindliche und rassistische Weltanschauungen.

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 20.09.2006 - Az.: 7 U 196/05
Oberlandesgericht Brandenburg_1, Urteil v. 13.06.2006 - Az.: 6 U 121/05
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 13.06.2006 - Az.: 6 U 114/05
Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 20.01.2011 - Az.: 29 U 4446/10
Leitsatz:

Blu-ray ist eine technische Weiterentwicklung bereits bestehender DVD-Technik und eröffnet keine neuen urheberrechtlichen Verwertungsmöglichkeiten.

Landgericht Koeln, Urteil v. 28.10.2011 - Az.: 28 O 510/11
Leitsatz:

Die Berichterstattung über die Schwangerschaft einer Person des öffentlichen Lebens verletzt nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn die Schwangerschaft nach außen hin sichtbar ist und ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung besteht.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.01.2012 - Az.: 33 W (pat) 556/10
Leitsatz:

Die Wortzusammensetzung "FairStrom" in der Klasse für Stromversorgung und Handel mit Strom ist nicht als Marke eintragbar, da sie lediglich beschreibenden Inhalt hat.