Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 21.07.2010 - Az.: 2 U 279/09
Leitsatz:

Die Umrandung eines Wortbestandteils mit einem Oval ist eine wegen Verwendung als "Brandprägezeichen" oder auch sonst als Ornament naheliegende und häufig anzutreffende bildliche Gestaltung, so dass kein Element mit besonderer Unterscheidungskraft vorliegt.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 20.11.2006 - Az.: 16 U 55/05
Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 21.03.2011 - Az.: I-20 W 146/10
Leitsatz:

Die Reichweite eines Unterlassungstitels ist durch Auslegung zu ermitteln, wobei von der Urteilsformel auszugehen ist. Sofern der Titel das Charakteristische, den sogenannten "Kern" der Verletzungsform, zweifelsfrei zum Ausdruck bringt, werden nicht nur die mit der verbotenen konkreten Verletzungsform identischen, sondern auch abgewandelte, aber im Kern gleichartige Handlungsformen erfasst. Eine weitergehende Titelauslegung ist dagegen schon aufgrund des strafähnlichen Charakters der Ordnungsmittel unstatthaft.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 07.02.2011 - Az.: 24 U 156/10
Leitsatz:

In einer GEMA-Mitgliederversammlung darf ein bereits abgehandelter Tagesordnungspunkt ohne Vorliegen der satzungsmäßigen Voraussetzungen nicht wieder aufgegriffen werden.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 14.12.2006 - Az.: 6 U 129/06
Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 28.11.2006 - Az.: I 20 U 73/06
Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 28.09.2006 - Az.: I 2 U 38/06
Landgericht Kassel, Urteil v. 24.08.2011 - Az.: 9 O 983/11
Leitsatz:

Ein Finanzberater, der als Handelsvertreter in einem Finanzdienstleistungsunternehmen tätig ist, hat eine Konkurrenztätigkeit bis zur Beendigung seines Vertrags zu unterlassen. Eine solche Konkurrenztätigkeit kann bereits darin liegen, dass der Finanzberater ein Profil bei Xing anlegt und Kontakte sucht.

Verwaltungsgericht Koeln, Beschluss v. 01.09.2011 - Az.: 22 L 1011/11
Leitsatz:

Die First Mail Düsseldorf GmbH, die der Deutschen Post AG angehört, verstößt gegen Wettbewerbsrecht, wenn sie in dem Segment der Standard-Briefdienstleistungen "Kampfpreise" anbietet. Es besteht Konzernverbundenheit mit der Deutsche Post AG, die den Markt in diesem Bereich beherrscht. Die Bundesnetzagentur kann in solchen Fällen eine Preisanpassung fordern.

Landgericht Meiningen, Urteil v. 27.10.2011 - Az.: HK O 118/10 (118)
Leitsatz:

Ein Apotheker, der auf einem Flyer eine Rezeptprämie von bis zu 3 EUR auslobt, handelt wettbewerbswidrig. Es liegt ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und die Arzneimittelpreisverordnung vor.